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Ben?tigungsanalyse des dinglichen Verwaltungsakts

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2007, 36(), pp.205-229
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Bong-Seok Choi 1

1동국대학교

Accredited

ABSTRACT

Dingliche Verwaltungsakte sind sachenrechtliche Zustandsregelungen, durch die Eigenschaften von Sachen rechtlich qualiziet oder gestaltet werden. Dingliche Verwaltungsakte sind nicht zu verwechseln mit Maßnahmen, die generell oder speziell unmittelbar an Personen gerichtet sind, aber die durch Sachbezogenheit bestimmen und deren Verpflichtigen bzw. Berechtigungen in bezug auf Sachen regeln oder auf eine dingliche Regelung lediglich hinweisen. Regelungsobjekt eines dinglichen Verwltungsakts ist eine Sache, deren Eigenschaften rechtlich gestaltet werden. Der Prototyp eines dinglichen Verwaltungsakts ist die sachbezugene Allgemeinverfgung gem. §35 S.2, 2. Alt VwVfG. Daneben werden aber auch noch viele andere Verwaltungsakte ald dinglich qualiziet. Die Einzelheiten sind nicht umstritten. Rechtliche Konsquenzen drfen allein aus der Qualifizierung eines Handlungsgegenstands als dinglich abgeleitet werden. Dingliche Zustands- und Benutzungsregelungen stimmen insofern berein, als sie sich jeweils auf eine kokrete Sachen beziehen. Die Widmung ist eine Verwaltungsakt, der einer Sache einen spezifisch rechtlichen Status verleiht. Sie ist ausdrcklich im Straßenrecht, gilt aber im gesamten ffentlichen Sachenrecht. Die Widmung wird vielfach als dinglicher Verwaltungsakt bezeichnet, was die besondere Sachgebundenheit zum Ausdruck bringen soll.Eigenschaft einer Sache ist aber auch dann Gegenstand der Regelung. Allerdings ist zu beachten, daß die Regelung hufig durch Rechtssatz erfolgt. Diese Form eines Verwaltungsakt wird teilweise gefordert.

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