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Eine Rechtsvergleichung zwischen dem 'Bundesgleichstellungsgesetz' Deutschlands und dem 'Gesetz der Gleichstellung und der Unterstuetzung fuer die Vereinbarkeit der Familie und der Arbeit Koreas

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2008, 40(), pp.385-405
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Shin, Okju 1

1전북대학교

Accredited

ABSTRACT

In Deutschland trat 2001.12.05 das “Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bund(Bundesgleichstellungsgesetz)” in Kraft. Die deutsche Regierung zielt mit dem Gesetz, im oeffentlichen Behoerden und Gerichten tatsaechliche Gleichstellung von beiden Geschlechter zu verwirklichen. Ein Eckpunkt im Gesetz ist die Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation im §4(6), wonach die Frauen bevorzugt beruecksichtigt werden koennen, wenn ihr Anteil in den Anwendungsbereichen des Gesetzes unter 50% liegt. Im Abschnitt 3 ‘Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstaetigkeit fuer Frauen und Maenner' sind Maenner auch fuer familiaengerechte Arbeitszeit und Rahmenbedingungen miteinbezogen, um die Verwirklichung der realen Gleichstellung zu erreichen. Die Erfahrungen und Faehigkeiten, die man bei Familienpflegen gesammelt hat, koennen beruecksichtigt werden, soweit sie fuer die Ausuebung der jemeoligen Taetigkeit von Bedeutung sind. Den Beschaeftlten mit Familienpflichten muss die Dienststelle die Telnahme an der Fortbildung ermoeglichen. Die Fortbildung muss unter realen Bedingungen unter der Beruecksichtigung auf zeitlichen Situationen der Beschaeftlten mit Familienpflichten stattgefunden werden. §25 des Gesetzes verlangt die deutsche Regierung, dem Bundestag alle vier Jahren einen Erfahrungsbericht ueber die Situation der Frauen zu legen. Das Vergleichsmassstab bietet maenliche Situation. Infolge des ersten Erfahrungsberichtes ist die Frauenerwer- bstaetigkeit sichtbar gestiegen und insbesondere im mittleren Beamtenschiechten betraegt das Frauenanteilsprozent fast 50%. In Korea gab es einen Fortschritt im Zusammenhang mit Gleichberechtigung. Denn am 2007.12 wurde das ‘Gesetz der Gleichstellung und der Unterstuetzung fuer die Vereinbarkeit der Familie und der Arbeit’, das am 2008.06 in Kraft treten wird, erlassen. Dem veraenderten Bewusstsein der Beschaeftigten entsprechend liegt das Ziel des Gesetzes neben der Gleichstellung im Arbeitsleben auch auf die Vereinbarung des Arbeits- und Familienleben. Neu geregelte Bestimmungen wie Verhinderung der sexuellen Belaestigung durch Kunden, Geburtsurlaub des Ehepartners, Teilarbeitszeit aufgrund der Kinderbetreuung, Beschaffung der Grundlage fuer die Vereinbarkeit des Arbeits- und Familienleben machen fuer Frauen Hoffnung. Aber man findet ein paar Schwaeche im Gesetz, die moeglichst schnell korrigiert werden sollten. Zu nennen sind das Fehlen der Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation und der Quoten sowie realer Fortbildung, der Gleichstellungsbeauftragte und der Kontrolle durch das Parlament.

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