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Öffentliche Unternehmen als Träger der Daseinsvorsorge und Wirtschaftlichkeitsprinzip in Deutschland

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 43(2), pp.611-636
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim Hyung Seob 1

1한양대학교

Accredited

ABSTRACT

Auf dem Weg der wirtschaftlichen Entwicklung hatten die öffentlichen Unternehmen in Korea die Privatwirtschaft ergänzt, Mängel der Volkswirtschaft ausgeglichen und eine große Rolle auf das Wirtschaftswachstum gespielt. Obwohl die Grundlegung der öffentlichen Unternehmen von öffentlichen Zwecken ausging sind, haben wirtschaftliche Betätigungen der öffentlichen Hand jedoch viele rechtliche und wirtschaftliche Probleme verursacht: übermäßige Eingriffe in der Privatwirtschaft, Grundrechtsverletzungen, die strukturellen Ineffizienzen und Überwälzung des Betriebsverlust auf das Volk usw. Heutzutage soll eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage als Folge der internationalen Finanzkrise die öffentlichen Unternehmen sogar in den Mittelpunkt einer Reform rücken. Dennoch wird die Bedeutung ihre Existenz hervorgehoben, denn sie sind noch heute als Instrumente staatlicher Wirtschaftspolitik in vielen Branchen vertreten: Garant für eine Infrastruktur für Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderer Wettbewerbsregulator, Gemeinwohlbindung und Förderung der sozialpolitischen Aufgaben. Das öffentliche Unternehmen ist jedes Unternehmen, auf das die öffentliche Hand aufgrund Eigentums einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser Begriff des öffentlichen Unternehmens kann nur als umfassender Sammelbegriff für gesamte wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand und vielfältige Unternehmenstypen verstanden werden, die unter dem Einfluss der öffentliche Hand stehen und nach Art der Aufgaben spezifiziert werden müssen. Der Verfassungsstaat muss als Staatszweck die individuelle Freiheit aus der Menschenwürde und Sicherheit garantieren. Die Staatszwecke werden durch notwendige Staatsaufgaben konkretisiert. Im modernen Wohlfahrtstaat ist die Daseinsvorsorge als “Vorsorge zur optimalen Freiheitsverwirklichung” und notwendige Staatsaufgabe zudem zu sicherstellen. Die Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff dient unmittelbar öffentlichen Interessen und befindet sich im Rahmen der öffentlichen Zweckbindung. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip stellt als Optimierungsgebot ein allgemeines Verwaltungsrechtsprinzip im Bereich der Verwaltungshandlung und Verwaltungsorganisation dar. Es erreicht bei der Auswahl der Organisationsform und Organisationsstruktur als Organisationsprinzip das anvisierte Ziel mit dem geringsten Aufwand und erzielt mit den eingesetzten Mitteln den möglichst größten Nutzen. Im Bezug auf die Daseinsvorsorgeaufgabe dient die Wirtschaftlichkeit bei Daseinsvorsorge der Kostensenkung und die Wirtschaftlichkeit im Wettbewerb dient der Gewinnmaximierung. Wie die öffentlichen Unternehmen die Wirtschaftlichkeit verfolgen und damit die politische und wirtschaftliche Staatszwecke erreichen können, wenn sie Staatsinteressen verlangen, ist von großer Bedeutung. Zum Schluss sollen die öffentlichen Unternehmen die Staatszwecke erlangen, indem sich ihre Wirtschaftlichkeit mit den effizienten Methoden unter öffentlichem Interesse erhöht, so dass sie dem Volk hochwertige Dienstleistungen anbieten können.

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