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Delegation und Verweisung

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 43(3), pp.753-770
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Hyonsoo Lee 1

1건국대학교

Accredited

ABSTRACT

Von einer Verweisung ist die Delegation zu unterscheiden. Waehrend durch eine Verweisung eine andere Norm oder Normenkomplex in Bezug genommen und ihr/sein Inhalt gleichsam “photographiert” wird, wird durch eine Delegation einem anderem Normgeber in einem ihm sonst nicht eroeffneten Bereich die Befugnis zur Setzung eigener Normen eingeraeumt. Wird auf eine andere Norm verwiesen, wird deren Inhalt in die Verweisungsnorm inkorporiert und die so zusammengesetzte Vorschrift wird insgesamt dem verweisenden Gesetzgeber zugerechnet. Waehrend durch eine Verweisung auf die Wiederholung des Textes, auf den verwiesen wird, verzichtet wird, der Umfang der Gesetze wird reduziert, wird durch eine Delegation versucht, um bestimmte problematische Seiten der strikter Anwendung von Zustaendigkeitsgregelungen zu bewaeltigen.

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