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Eine Studie über die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung in der Schweiz

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 44(), pp.457-474
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Shin, Okju 1

1한국법제연구원

Accredited

ABSTRACT

Im Vergleich zu anderen Nachbarländern hat Schweiz wenige Interesse für die tatsächliche Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen. Erst 1971 wurde Frauen auf der Bundesebene Wahlrecht gegeben. Es hat sich aber mit der Einführung der Gleichstellung in Art 4 Abs. 2 SV a. F. geändert. Aufgrund dieser Bestimmung ist das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet. Im Art. 4 Abs. 2 S. 1 a. F. verankert 냐초 die Gleichstellung von Mann und Frau. Im S. 2 vom selben Artikel findet man das Egalisierungsgebot und im S. 3 das Gebot für den gleichen Lohn. Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Bestimmung ist 1995(Inkrfttreten im Jahr 1996) das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet, um die tatsächliche Gleichberechtigung zwischen Geschlechtern durchzusetzen. Diese Änderung im Hisicht der tatsächlichen Gleichberechtigung verschleunigte sich mit der Verfassungsrevision von 1999, wobei nicht nur der Art 4 Abs. 2 in Art. 8 verlegt wurde, sondern auch der Inhalt der Gleichstellung zwischen Geschlechtern noch präziser geworden ist. Im Jahr 2002 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz evaluiert, um zu überprüfen, ob es wirklich zu der Verwirklichung der Geschlechtsgleichheit dient. Nach der Gesetzesfolgenabschätzung wurde es klar, dass es ein gutes Mittel für diesen Zweck ist. Bevor man den Gleichstellungsartikel in SV untersucht, ist es sinnvoll, einen Blick in das schweizerische Politik- und Rechtssystem zu werfen. Denn Schweiz hat eigenartige direkte Demokratie entwickelt. Die Rechtsetzungsverfahren ist auch ganz anderes. Sie zeichnet sich durch direkte Demokratie wie Volksinitiativ, Volksentscheidung, Bundesland und Verhältmässigkeit bei Wahlen aus. Es ist lehrreich für uns, den schweizerischen Gang zur Verwirklichung der Gleichstellung zu untersuchen. Aus der Geschichte von der Schweiz kann man erkennen, dass sie mit der Einführung des Gleichstellungsartkel in die Verfassung begonnen hat. Es ist für uns auch sinnvoll, den Gleichstellungsartkel in koreanische Verfassung einzuführen, um tatsächliche Gleichstellung herzustellen.

Citation status

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