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Verwaltungsrecht als Vorgabe für Strafrecht - Verwaltungsrecht als Vorgabe für Zivil- und Strafrecht(II) -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 45(), pp.299-318
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Soong-Pyo Eun 1

1영남대학교

Accredited

ABSTRACT

Die These, daß die Strafjustiz nur durch solche Standards und Grenzwerte gebunden werde, die in förmlichen Gesetzen oder Rechtsverordnungen niedergelegt sind, ist aus der Sicht des Verwaltungsrechts nicht mehr haltbar. Zur Verwaltungsrechtsakzessorietät des Strafrechts kann in Grenzen auch die Bindung der Strafjustiz an Verwaltungsvorschriften gehören. Das Problem des Verhältnisses zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht wird hauptsächlich unter dem bekannten Stichwort “Verwaltungsrechtakzessorietät” diskutiert. Der Streit um die Problematik der Verwaltungsrechtsakzessorietät konzentriert sich im wesntlichen auf die Frage der Bindung der Strafjustiz an administrative Einzelordungen, sprich: Verwaltungsakte. Im Deutschland wird das “Modell der strengen Verwaltung- saktsakzessorietät” vorzogen. Diese strenge Verwaltungsaktsakzessorietät führt auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Der rechtswirksam erlassene Verwaltungsakt erzeugt auch für die Organe der Strafjustiz Tatbestandswirkung.

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