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Plan der Neuspaltung bzw. Wiedervereinigung der bestehendenJeju-Selbstverwaltungsprovinz - Untersuchungen über die Probleme der Errichtung․Verwaltung der Jeju-Selbstverwaltungsprovinz im Mittelpunkt stehend -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2010, 48(), pp.497-524
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Seung Joo Baig 1

1서울시립대학교

Accredited

ABSTRACT

Neulich wird das Argument immer überzeugender, die Jeju-Selbstverwaltungsprovinz, die aus 4 Städten bzw. Bezirken als eine Präfektur zurzeit vereinigt ist, in eine Präfektur, die hauptsächlich die Amtsgeschäfte über die Errichtung der freie internationale Stadt übernimmt, und eine Gemeindeverwaltung, die für allgemeine Verwaltungsgeschäfte zuständig ist, wieder zu spalten. Durch die Errichtung der Selbstverwaltungsprovinz kann in Jeju keine allgemeine Lokalbehörde eingerichtet werden, sodass die Förderung der Wohlfahrt für die Einwohner in Jeju gehindert wird. Außerdem wird die volkseigene Gemeindeverwaltung fürs Volk durch den politischen, administrativen Zweck der effektiven Einrichtung der Jeju-freie internationale Stadt begrenzt. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir keine andere Wahl als das derzeitige Jeju - Gemeindeverwaltungssystem zu kritisieren, obwohl die Gerechtigkeit der Einrichtung von Jeju-Selbstverwaltungsprovinz nach dem juristischen Urteil des Verfassungsgerichts behauptet werden könnte. Denn die Belangen der Einwohner in Jeju sind schon im wesentlichen Rechtsstaatsprinzip stark beeinträchtigt. Wenn diese einheitliche Präfektur weiter erhalten würde, wäre es leider unvermeidbar, eins vom beiden Amtsgeschäften (nämlich von gewöhnlichen Verwaltungsdiensten für die Wohlfahrt der Einwohner unter der Berücksichtigung der realistischen Umständen von Kleinbezirken und von der Realisierung der Jeju-freie internationale Stadt als ein wichtiges nationales Projekt) zwangsläufig unnormal laufen zu werden. Das Jeju-Selbstverwaltungsprovinzsystem muß neu organisiert werden, vor alldem für die Entwicklungsförderung der Gemeindekultur durch die die Zugänglichkeit verstärkte Gemeindeverwaltung, für die Förderung der dauerhafte geplante Klein-Bezirksverwaltung usw. Das heißt: Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollte die Lokalbehörde anstatt der Zentralregierung oder der Präfektur solche Verwaltung fördern, die durch gemeindebezogene Örtlichkeit zur Gemeindeentwicklung dient, und die Präfektur sollte sich in solche Amtsgeschäfte möglichst nicht einmischen, für die eigentlich die Lokalbehörde zuständig ist. Die Unvermeidbarkeit der neue Umwandlung von Jeju-Selbstverwaltungsprovinz ist meiner Meinung nach ein Prüfstein, der künftig auch in der Diskussion über die Vereinigung der überregionalen Gemeindeverwaltungen unbedingt untersucht werden sollte.

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