본문 바로가기
  • Home

Das Wohl der Allgemeinheit als Grundlage der Verfassungsnorm

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2010, 48(), pp.525-550
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Jeong Kuk Won 1

1대구대학교

Accredited

ABSTRACT

Art. 23 Absatz 2 und Art. 37 Absatz 2 koreanische Verfassung(Akürzung KV) erwähnen das Wohl der Allgemeinheit als Grundlage der Verfassungsnorm. Das Wohl der Allgemeinheit ist aber vage, vielschichtig und ideologienanfällig definiert. Wegen des vieldeutigen Begriffs wird das Gemeinwohl als Allerweltsbegriff, als Leerformel, berufsnotwendige Fiktion oder fromme Lüge des Juristischen bezeichnet. Die Verfassungsnorm hat höheren Rang als jeder innerstaatsliche Rechtsnorm. Deshalb ist das Gemeinwohl als Grundlage der Verfassungsnorm nicht einen vituell allumfassenden Begriff, sondern den konkreten Zweck des Staates materiell auf die Wahrung verfasst. Heutezutage versteht man den Begriff des Gemeinwohls um das sozialstaatsliche Gemeinwohl. Das Gemeinwohl erzielt zur Aktualrisierung der sozialen Grechtigkeit. In dieser Funktion wirkt das Gemeinwohl zugleich als Verpflichtung, Legitimation wie vor allem auch als Begrenzung jeglichen staatlichen Handels. Insofern ist der Staat darauf pflichtig, das gemeine Wohl zu realisieren und konkretisieren. Zunächst hat der Gesetzgeber diese Aufgabe für die Konkretisierung des Gemeinwohls. Das Gemeinwohl liegt damit im Bereich der Schranke des Eigentums und der Grundrechte vor. Bei der Normgestaltung des Gemeinwohlsinhalts muss der Gesetzgeber eine gerechte Abwägung zwischn den Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten bestimmen. Dies ist am wichitigsten Aufgabe des Gesetzgebers.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.