@article{ART001426353},
author={Lee, Boo Ha},
title={Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2010},
volume={48},
pages={551-568}
TY - JOUR
AU - Lee, Boo Ha
TI - Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht
JO - Public Land Law Review
PY - 2010
VL - 48
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 551
EP - 568
SN - 1226-251X
AB - Die Loslösung des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs vom privatrechtlichen Sacheigentum und Ausdehnung auf andere vermögenswerte Positionen ist durch das Anliegen motiviert, den gesetzgeberischen Zugriff auf diese Positionen zu begrenzen, mithin darauf, die abwehrrechtliche Seite der verfassungsrechtlichen Eigentumsgewährleistung zu aktivieren. Der mangelhafte Schutz des Eigentums im Privatrecht im Sinne einer Unterschreitung des verfassungsrechtlichen Untermaßes mag zugleich implizieren, dass das Institut des Eigentums nicht so garantiert wird, dass das Garantierte in der Hand des einzelnen Grundrechtsträgers die Bezeichnung Eigentum noch verdiente.
Generell ist das Mietrecht neben dem Sonderfall des geistigen Eigentums der Bereich des Privatrechts, in dem sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 Abs. 1 GG nicht nur quantitativ am weitesten entfaltet sondern auch qualitativ am intensivsten niedergeschlagen hat. Mit den einzelnen Ausprägungen des “geistigen Eigentums” hat das Bundesverfassungsgericht schon früh Rechtsgüter dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt, deren Gewährleistung in einem Sondergebiet des Privatrechts verwirklicht wird. Der Schutz des geistigen Eigentums vor dem Zugriff anderer Privater geht in der Institutsgarantie auf.
Das Bundesverfassungsgericht fehlt in der Mieter-Eigentümer-Entscheidung an dogmatische Konsistenz in zivl- wie auch verfassungsrechtlicher Hinsicht, die eine Gleichsetzung von Besitz und Eigentum als Systembruch auffassen würde. Der Mieter soll eine verfassungsrechtlich unterfütterte Rechtsposition auch mit Wirkung gegen den Vermieter ins Feld führen können, von dem er dieses Recht herleitet und der es durch Kündigung zum Erlöschen bringen kann.
KW - 재산권보호(Eigentumsschutz);지적 재산권(Geistiges Eigentum);임차인의 점유권(Besitzrecht des Mieters);기본권보호의무(grundrechtliche Schutzpflicht);재산권의 내용 및 한계규정(Inhalts-und Schrankenbestimmung des Eigentums)
DO -
UR -
ER -
Lee, Boo Ha. (2010). Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht. Public Land Law Review, 48, 551-568.
Lee, Boo Ha. 2010, "Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht", Public Land Law Review, vol.48, pp.551-568.
Lee, Boo Ha "Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht" Public Land Law Review 48 pp.551-568 (2010) : 551.
Lee, Boo Ha. Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht. 2010; 48 551-568.
Lee, Boo Ha. "Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht" Public Land Law Review 48(2010) : 551-568.
Lee, Boo Ha. Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht. Public Land Law Review, 48, 551-568.
Lee, Boo Ha. Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht. Public Land Law Review. 2010; 48 551-568.
Lee, Boo Ha. Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht. 2010; 48 551-568.
Lee, Boo Ha. "Verfassungskonforme Eigentumsordnung im Privatrecht" Public Land Law Review 48(2010) : 551-568.