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Rechtliche Qualifizierung von Emissionsberechtigungen und rechtsoplitische Aufgabe der Emissionszuteilung

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2011, 52(), pp.215-238
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Sung-Soo Kim 1

1연세대학교

Accredited

ABSTRACT

Mittlerweile bestehen weltweit weniger ernsthafte Zweifel daran, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen in der menschlichen Geschichte ist und dass der Schlüssel zu einer erfolgreichen Kilmaschutzmaßnahme in der Reduktion der Treibhausgasemissionen liegt. Dafür hat der koreanische Gesezgeber ‘das Rahmengesetz für niedrigen Kohlenstoff und grünes Wachstum’; Das Grüne Wachstumsgesetz, GWG; Framework Act on Low Carbon, (Green Growth) verabschiedet, das am 14.04. 2010 in Kraft trat. Nach § 46 Abs. 1 GWG wurde als eine Strategie für die Grünentwicklung das Treibhausgas-Emissionshandelssystem eingeführt, damit der Staat mit den Marktmechanismen die Treibhausgasreduktion effektiv erzielen kann. Entscheidende Bedeutung hat im Hinblick auf die Einführung des Treibhausgas-Emissionshandelssystems der § 46 Abs. 4 GWG, wonach die Zuteilungsmethode, Eintragung, Überwachung, Berichterstattung und die Errichtung bzw. der Betrieb der Treibhausgas-Emissionshandelsstelle durch ein Gesetz (Zuteilungsgesetz) geregelt werden. Bei der Erfüllung der rechtspolitischen Aufgabe zum Zuteilungsgesetz hat der Gesetzgeber nach der Wesentlichkeitstheorie alle wesentlichen Regelungen, einschließlich der Abgabenpflicht von zertifizierten Emissionsreduktionen selbst zu treffen, die insbesondere mit der Ausübung oder Verwirklichung der Berufs- und Eigentumsfreiheit der Anlagenbetreiber in einem unmittelbaren Zusammenhang steht. Die Einführung des Emissionshandelssystems stellt in Bezug auf bestehende Anlagen eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art.2 3 Abs. 1 S. 2 der koreanischen Verfassung und in Bezug auf künftige Neuanlagen als eine Berufsausübungsbeschränkung im Sinne des Art. 15 der koreanischen Verfassung dar, wobei es der Verh?ltnismäßigkeitsprüfung in vollen Umfang standhalten muss. Der eigentumsrechtliche Charakter von Emissionsberechtigungen ist um ihrer selbst willen zwar grundsätzlich zu verneinen. Etwas anders gilt aber, wenn sie aus Eigenleistung wie Versteigerung und sonstigen entgeltlichen Zuteilungen resultieren und sich dem Privatrecht entsprechend auf dem Markt als handelsfähig darstellen. Die Frage, ob die Zuteilung unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt, bezieht sich nicht nur auf die rechtspolitische Aufgabe, sondern vielmehr auf die politische Entscheidung. Deshalb wäre die Einführung eines entgeltlichen Zuteilungssystems nur stufenweise zu bevorzugen und besonders in der Anfangsphase nicht akzeptabel. Die entgeltliche Zuteilung der Emissionsberechtigungen ist sowohl als eine Vorteilsabschöpfungsabgabe, als auch als eine Lenkungssonderabgabe zu qualifizieren.

Citation status

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This paper was written with support from the National Research Foundation of Korea.