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Verfassungskonformes Juristenausbildungssystem und Verhältnismäßigkeitsprinzip

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2011, 52(), pp.533-558
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Jaeman YUN 1

1대구대학교

Accredited

ABSTRACT

Ein verfassungskonformes Juristenausbildungssystem in Korea hat die Erfordernisse des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu erfüllen. So hat das Juristenausbildungssystem soweit wie möglich betreffende öffentliche Interessen zu erhöhen. Zu den öffentlichen Interessen gehören etwa Ausbildung von für einen Sonderfachbereich spezialisierten Juristen sowie Juristenausbildung nicht durch einmaliges Staatsexamen sondern durch juristische Schulung. Das Juristenausbildungssystem soll weiter nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip keinen Verlust an hochleistungsfähigen Leuten zur Folge haben. Ausserdem soll es solche öffentliche Interessen möglichst fördern wie Normalsierung des Universitätstudiums. Zudem soll es vermieden werden, dass die Aufnahmeprüfungen der Universität und des Juristenaufbaustudiums übermäßig heißlaufen. Aber das Erfordernis, die oben genannten öffentlichen Interessen zu gewährleisten, ist nicht zu erfüllen, soweit die Monopol- und Oligopolstruktur des juristschen Dienstleistungmarktes nicht abgebrochen werden, und soweit jedermann, der für den Juristen Grundfähigkeiten besitzt, seinen Beruf als Jurist nicht auswählen kann. Darüber hinaus ist es nach dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip zu erfordern, dass die Einschränkung der Grundrechte dessen, der Jurist werden will, soweit wie möglich minimal sein soll. So soll das verfassungskonforme Juristenausbildungssystem so geformt sein, dass jeder, der das Juristenuniversitätsstudium mit Erfolg absolviert hat (und zwar nicht unbedingt die Law School als Aufbaustudium) ohne Schwierigkeiten das Referendarstaatsexamen bestenhen kann.

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