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Entscheidungstendenz von EuGH über die Nichtsdiskriminierung

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2011, 52(), pp.517-532
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

은숭표 1

1영남대학교

Accredited

ABSTRACT

Der EuGH hat bereits in den 70er Jahren die grundrechtliche Dimension des Grundsatzes der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen feststellt. Die Anerkennung der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 141EGV machte den Weg frei für eine detailierte Überprüfung bestehender Ungleichbehandlungen bei der bezahlung nicht nur auf der Grundlage des Gesetzes, sondern auch von verträgen und Tarifvereinbarungen. Indem Art. 26. die Thematik der Menschen mit Behinderung 켜sätzlich zu zu der Nennung der Behinderung als ein Kriterium des Diskriminierungsverbotes in Art. 21 einer eigenständigen Regelung zuführt, betont die Grundrechtchartandie besondere Schutzbedürftigkeit der Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung g도ören auch heute noch in einigen Bereichen zu den Randgruppen unserer Gesellschaft, je nach der Art und dem Grad der Behinderung

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