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Eine Studie über rechtlichen Streitspunkt der Vereinigungund Abschaffung von shi, gun, gu durch den Staat

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2011, 53(), pp.407-424
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

김소남 1

1고려대학교

Accredited

ABSTRACT

Bei der Vereinigung und Abschaffung der grundkommunale Selbstverwaltungskörperschaften, die aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zwecks der Gemeinwohlerhöhung ausgeführt werden, nimmt der Staat sein Ermessen wahr. Dennoch muss es bei solcher Entscheidung kein Verfahrensfehler vorliegen. Wenn die Ermessensausübung des Staates das Gemeinwohleinigung oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, oder wenn dabei eine heterogene Abwägung zugrunde liegt, handelt es sich um die Rechtswidrigkeit. Hinsichtlich der Gebietsreform von shi, gun und gu, die die Gebietsänderung und die Abschaffung einer grundkommunalen Selbstverwaltungskörperschaft voraussetzt, verlangt es eine sorgfältige Prüfung des Staates. Es ist dem Staat nicht erlaubt, mit politische Abwägung und Gründen die Gebietsreform vorzunehmen. Vielmehr ist der Staat verpflichtet, innerhalb des verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts die Gebietsreform vornehmen. Ferner muss die Gebietsreform das Gemeinwohl der Einwohner erfüllen, und das Verfahren zur Gebietsreform muss beachtet werden. Gleichzeitig muss der Staat die kulturelle und historische Gemeinschaftsverbindung in der betreffenden Region und die Einwohneridentität schwerpunktmäßig berüsichtigen.

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