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Amtshaftung wegen pflichtwidrigen poizeilichen Unterlassens und Voraussetzungen für die polizeiliche Handlungspflicht - Oberstes Gericht, Urteil vom 9. 10. 2008, 2007Da40031 -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2012, 56(), pp.349-370
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim, Hyun Joon 1

1영남대학교

Accredited

ABSTRACT

Hierbei handelt es sich um die Voraussetzungen für die polizeiliche Handlungspflicht. Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Polizei zum Einschreiten verpflichtet ist, sind im Einzelnen umstritten. Das koreanische oberste Gericht hat in seinem Urteil vom 9. 10. 2008 entschieden, dass der Staat(Beklagte) keine Amtshaftung wegen pflichtwidrigen poizeilichen Unterlassens beim ‘Stalking-opfer’ hat, da es keine schwerwiegende und dringende Gefahr gibt. Als Maßstab zog unsere Rechtssprechung nur das Vorliegen der schwerwiegenden und dringenden Gefahr heran. Um diese Probleme klar zu lösen, schlägt die vorliegende Arbeit vor, dass folgende Maßstäbe miteinander berücksichtigt werden sollen; - Schwere der Rechtsgüter - Voraussehbarkeit der Gefahr - Vermeidbarkeit der Gefahr - Subsidiarität - Zuversicht der Bürger

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