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Das Gesetz zur Schlichtung der medizinischen Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlicher Sicht

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2012, 57(), pp.377-402
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

김봉철 1

1고려대학교

Accredited

ABSTRACT

Das Gesetz zur Schlichtung der medizinischen Streitigkeiten wird am 8. 4. 2012 in Kraft gesetzt, um einen ärztlichen Behandlungsschaden zügig und gerechterweise abzuhelfen und zugleich ein stabiles Behandlungsatmosphäre der Ärzteschaft zu schaffen. Um den Gesetzeszweck zu erreichen, hat der Gesetzgeber in dieses Gesetz das Schlichtungssystem, das die schnellzügige und einfache medizinische Konfliktlösung verfolgt, eingeführt. Ferner hat der Gesetzgeber die Beweislast zuungusten der koreanischen Schlichtungszentrale für die ärztlichen Streitigkeiten umgekehrt, indem er die spezielle Untersuchungsfähigkeit der Schlichtungszentrale im ärztlichen Streitigkeitsbereich gewährleistet. Dennoch ist es bezüglich des Kompensationssystems bei einem unwiderstehlichen ärztlichen Behandlungsfehler(Art. 46), des freiwilligen Vorverfahrens(Art. 40), des Ersatzzahlungssystems(Art. 47) sowie des relativen Antragsdelikts(Art. 51) heftig streitig. Es liegt die Gefahr, dass das Gesetz zur Schlichtung der medizinischen Streitigkeiten zum toten Buchstaben wird, weil der Ärztkammer insbesondere aufgrund des Kompensationssystems und des Ersatzzahlungssystems am Schlichtungssystem nicht beteiligen wollte. Daher ist es das Ziel des Aufsatzes, die oben genannten vier Rechtssystem (insbesondere hinsichtlich des Kompensationssystems und des Ersatzzahlungssystems) aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rechts zu analysieren und zugleich Alternative stellen. Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist das Schlichtungssystem für die medizinischen Streitigkeiten noch fremd. Daher leuchtet in diesem Aufsatz den Begriff der ärztlichen Behandlung und der medizinischen Streitigkeiten sowie die Eigenschaft und den Begriff des Schlichtungssystems für die medizinischen Streitigkeiten ein.

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