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Rechtsschutz gegen wirtschaftliche Betätigung der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften in Korea

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2012, 59(), pp.537-560
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

KANG, HYUN HO 1

1성균관대학교

Accredited

ABSTRACT

Das Problem des Rechtsschutzes gegen die wirtschaftliche Betätigung der SVK unter den Thmen von Rechtsschutz der kommunale Einewohner, Rechtsschutz der Bürger als Konkurrenter und Rechtsschutz der allgemeinen Bürger ist betrachtet. Der Rechtsschutz der kommunalen Einwohner kann zuerst durch verschiedene rechtliche Instrumente verfolgt werden, die im koreanischen Selbstverwaltungsgesetz geregelt sind, und die Bürger als Konkurrenter zu den öffentlichen kommunalen Unternehmen(kU) können den Weg des Rechtsschutzes zwischen dem öffentlichen Verwaltungsgerichtsweg und dem zivilen Gerichtsweg wählen. In der gerichtlichen Rechtsbehelfe ist die Öffnung des Gerichtsweges vom drittschützenden Charaker der betroffenen Rechtsnormen abhängig, die die Eingriffe basieren. Diesbezüglich kann m.E. der drittschützende Charakter vor allem aus § 3 Abs. 2 GkU hergeleitet werden. Nach der Erfüllung der Klagebefugnis des Gerichtsweges liegt das erste Interesse für die konkurrierenden Bürger in der Möglichkeit des Unterlassungsanspruchs, um ihre Rechte gegen die Eingriffe der kU zu schützen. Jedoch gibt es keine konkreten Regelungen in der koreanischen gesetzlichen Vorschriften, die den Unterlassungsanspruch begründen, und auch es fiel diesbezüglich bis jetzt noch kein Urteil, darum ist eine empirische Untersuchung in Bezug auf die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der koreanischen Verfassung durchgeführt. Dazu sind einige koreanische Gesetze einschließlich GMRFH, GkU mit einbezogen, um die Möglichkeit der Unlassungsansprüche zu untersuchen. Zum Schluß ist der Rechtsschutz von den allgemeinden Bürger betrachtet und in diesem Fall können die allgemeinden Bürger ggf. gegen die SVK, die kU oder gegen die Angestellten einen Schadensersatzanspruch erheben.

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