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Die Arten und rechtliche Wirkungen der verwaltungsrechtlichen Anzeige

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2013, 60(), pp.285-308
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Song Dongsoo 1

1단국대학교

Accredited

ABSTRACT

Bei der Anzeige handelt es sich um eine tatsächliche Erklärung oder Wissenserklärung, die die zuständige Behörde über rechtserhebliche Tatsachen informieren soll, die aber grundsätzlich keine rechtsbegründende Wirkung hat. Maßgeblicher Erklärungsinhalt einer Anmeldung ist der objektive Erklärungsinhalt. Die Anzeige über den anzeigepflichtigen Tatbestand ist eine einseitige Willenserklärung. Die Anzeige wird daher mit dem Zugang bei der zuständigen Behörde wirksam. Sie begründet weder Rechte oder Pflichten noch berührt sie seinen rechtlichen Status. Aus der Anzeige folgt daher zunächst eine besondere Befassungspflicht der Behörde. Ihr Zweck sind Beschleunigung und Informationssicherung, so dass die Behörde rechtzeitig von dem Vorliegen von Gründen für die Eröffnung erfährt und in die Lage versetzt wird, eine Antragstellung zu prüfen. Die meist wichtiger Hauptsache ist das Problem, das sich mit der Genehmigung und dem Anzeige oder Eintragung umwandelt. Die Anzeige ist insoweit das notwendige Korrelat zum Verwaltungsakt. Dies bedeutet in Bezug auf die Überwachung des Verwaltungsakts, dass die Anzeige den Anstoß für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Anzeigepflichtigen geben kann, sofern Verdachtsmomente für dessen Unzuverlässigkeit vorliegen, mit dem Ziel, gegebenenfalls ein Untersagungsverfahren einzuleiten. Bei der Entgegennahme der Anzeige handelt die Behörde schlicht-hoheitlich. Die Anzeige kann gem. allgemeiner Regeln nach Zugang nicht zurückgenommen werden. Sie würde nur dann nicht wirksam, wenn der Aufsicht vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zuginge.

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