@article{ART001929382},
author={Lee Sang-Hak},
title={Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2014},
volume={67},
pages={335-357}
TY - JOUR
AU - Lee Sang-Hak
TI - Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung
JO - Public Land Law Review
PY - 2014
VL - 67
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 335
EP - 357
SN - 1226-251X
AB - Traditionell wird die Dogmatik der subjektiven öffentlichen Rechte von der Schutznormlerhe beherrscht. Und Viele haben das Ende der Schutznormlehre vorhergesagt oder gefordert. Die Schutznormlehre hat fundamentale Umwälzungen grundrechtlicher Gewährleistungen überlebt. Sie steht derzeit im Sturm der Europäisierung des Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich des Umweltverwaltungsrechts. Sie wird auch diesen überstehen und zwar dank ihrer extremen Flexibilität, die richterrechtlichem Entdecker- und Erfindergeist hinreichend Raum gibt. Beispielhabt ist insoweit die Erfindung des Gebots der Rücksichtnahme. Die skizzierten Entwicklungen der subjektiven öffentlichen Rechte haben wenig mit der Schutznormlere zu tun, dafür viel mit den grundrechtlichen und europarechtlichen Determinanten des Individualschutzes. Diese Entwicklung ist nicht abgeschlossen, sondern verspricht in den nächsten Jahren nicht zuletzt im Gefolge der AarhusKonvention eine erhebliche Dynamik.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die unionsrechtlichen Anforderungen im Bereich des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in Umweltangelgenheiten gerade für Rechtssysteme mit einer Tardition des subjektiven Rechtsschutzes ins Gewicht fallende Herausforderungen aufwerfen. Diesen muss aber nicht dadurch entsprochen werden, dass man das System als solches insgesamt grundlegend rediviert. Vielmehr sind ein subjektiv-rechtliches als auch ein objektiv-rechtliches System durchaus für gewisse Relativierungen offen. Von daher besteht die Frage letzlich darin, auf welcher Weise man das System sanft weiterentwickeln kann.
KW - subjektives öffentliches Recht;Schutznormlehre;Klagebefugnis;Europarecht;Aarhus-Konvention
DO -
UR -
ER -
Lee Sang-Hak. (2014). Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung. Public Land Law Review, 67, 335-357.
Lee Sang-Hak. 2014, "Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung", Public Land Law Review, vol.67, pp.335-357.
Lee Sang-Hak "Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung" Public Land Law Review 67 pp.335-357 (2014) : 335.
Lee Sang-Hak. Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung. 2014; 67 335-357.
Lee Sang-Hak. "Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung" Public Land Law Review 67(2014) : 335-357.
Lee Sang-Hak. Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung. Public Land Law Review, 67, 335-357.
Lee Sang-Hak. Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung. Public Land Law Review. 2014; 67 335-357.
Lee Sang-Hak. Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung. 2014; 67 335-357.
Lee Sang-Hak. "Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung" Public Land Law Review 67(2014) : 335-357.