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Das subjektive öffentliche Recht im deutschen Recht und Veränderung und Herausforderungen durch die Europäisierung

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2014, 67(), pp.335-357
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Lee Sang-Hak 1

1대구대학교

Accredited

ABSTRACT

Traditionell wird die Dogmatik der subjektiven öffentlichen Rechte von der Schutznormlerhe beherrscht. Und Viele haben das Ende der Schutznormlehre vorhergesagt oder gefordert. Die Schutznormlehre hat fundamentale Umwälzungen grundrechtlicher Gewährleistungen überlebt. Sie steht derzeit im Sturm der Europäisierung des Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich des Umweltverwaltungsrechts. Sie wird auch diesen überstehen und zwar dank ihrer extremen Flexibilität, die richterrechtlichem Entdecker- und Erfindergeist hinreichend Raum gibt. Beispielhabt ist insoweit die Erfindung des Gebots der Rücksichtnahme. Die skizzierten Entwicklungen der subjektiven öffentlichen Rechte haben wenig mit der Schutznormlere zu tun, dafür viel mit den grundrechtlichen und europarechtlichen Determinanten des Individualschutzes. Diese Entwicklung ist nicht abgeschlossen, sondern verspricht in den nächsten Jahren nicht zuletzt im Gefolge der AarhusKonvention eine erhebliche Dynamik. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die unionsrechtlichen Anforderungen im Bereich des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in Umweltangelgenheiten gerade für Rechtssysteme mit einer Tardition des subjektiven Rechtsschutzes ins Gewicht fallende Herausforderungen aufwerfen. Diesen muss aber nicht dadurch entsprochen werden, dass man das System als solches insgesamt grundlegend rediviert. Vielmehr sind ein subjektiv-rechtliches als auch ein objektiv-rechtliches System durchaus für gewisse Relativierungen offen. Von daher besteht die Frage letzlich darin, auf welcher Weise man das System sanft weiterentwickeln kann.

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