@article{ART001999518},
author={Ralf P. Schenke},
title={Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2015},
volume={70},
pages={1-17}
TY - JOUR
AU - Ralf P. Schenke
TI - Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht
JO - Public Land Law Review
PY - 2015
VL - 70
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 1
EP - 17
SN - 1226-251X
AB - Die folgenden Ausführungen müssen sich daher auf einen engen Ausschnitt, den Bereich der untergesetzlichen Rechtsetzung und noch enger auf den Bereich des Bauplanungsrechts beschränken. Dass dieser Thematik besondere Bedeutung zukommt, hat einen vergleichsweise einfachen Hintergrund: In kaum einem anderen Rechtsbereich dürfte es der Verwaltung ähnlich schwer fallen, legal zu handeln wie im Bauplanungsrecht. Diese Schwierigkeiten beruhen auf der hohen Komplexität der Rechtsmaterie und der Vielzahl der normativen Vorgaben, die die Kommunalverwaltungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten haben. Diese sind zudem einem ständigen Wandel unterworfen, weil sich Veränderungen der gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Anschauungen regelmäßig auch im Bauplanungsrecht widerspiegeln.
Zu den relevanten Rechtsgrundlagen gehören neben dem Baugesetzbuch zahlreiche weitere bundesrechtliche (z.B. ROG, BauNVO, § 50 BImSchG), landesrechtliche (z.B. LPlanG, GO), kommunalrechtliche (z.B. Verkündungssatzungen) und in jüngerer Zeit zunehmend aber auch europarechtliche Vorgaben (z.B. UVP-Richtlinie 2011/92/EU). Weiterhin sind die geltenden Vorschriften nicht allein an eine Behörde adressiert, sondern müssen in einem vielstufigen und langwierigen Verfahren abgearbeitet werden, wobei betroffenen Bürgern, Nachbargemeinden und anderen Planungsträgern umfangreiche Beteiligungs- oder doch zumindest Anhörungsrechte zustehen.
In der Frage, wie mit dem Problem der hohen Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen umgegangen werden kann, sind in der Geschichte des Bauplanungsrechts bedeutende Umbrüche zu verzeichnen. Ziel meines Vortrages wird es sein, die bisherige Entwicklung nachzuzeichnen und rechtspolitisch zu bewerten.
KW - Direkte Demokratie;Demokratieprinzip;Bürgerentscheid;Großprojekte;Bauleitplanung;Gewaltenteilung;Grundrechte;Abwägungsgebot;Negativkatalo
DO -
UR -
ER -
Ralf P. Schenke. (2015). Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht. Public Land Law Review, 70, 1-17.
Ralf P. Schenke. 2015, "Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht", Public Land Law Review, vol.70, pp.1-17.
Ralf P. Schenke "Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht" Public Land Law Review 70 pp.1-17 (2015) : 1.
Ralf P. Schenke. Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht. 2015; 70 1-17.
Ralf P. Schenke. "Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht" Public Land Law Review 70(2015) : 1-17.
Ralf P. Schenke. Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht. Public Land Law Review, 70, 1-17.
Ralf P. Schenke. Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht. Public Land Law Review. 2015; 70 1-17.
Ralf P. Schenke. Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht. 2015; 70 1-17.
Ralf P. Schenke. "Fehlerfolgen und Grundsatz der Planerhaltung im Bauplanungsrecht" Public Land Law Review 70(2015) : 1-17.