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Abstimmungsmöglichkeiten der Bürger/-innen im Kontext von Bauleitplänen und Planungsvorhaben

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2015, 70(), pp.33-54
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Annette Guckelberger 1

1Universität des Saarlandes

Accredited

ABSTRACT

Art. 117 und 118 in Koreanischer Verfassung bietet die Grundlage für die kommunale Verwaltungsautonomie, die zur Verwirklichung der Ideen von der Demokratie, der Volkssouvernität und vertikaler Gewaltverteilung dient. Die Bürgerbeteiligung ist umfangreich. Zwei tragende Säule sind die Bürgerteilnahme wie Anhöhrung, Emfehlung, Round Table usw., die keine Bindekraft an die kommunale Verwaltung hat, und die Bürgerteilhabe wie die Volksabstimmung, Volksentscheidung, Volksinitiative und Recall, die man als die Elemente der direkten Demokratie verstet und die bindende Kraft an kommunalen Verwaltung besitzt. Das Selbstverwalten durch souveränen Bürgern macht den Kerngehalt der kommunalen Verwaltungsautonomie aus, der vom Eingriff seitens des Gesetzgebungsgewalts und der zentralen Regierung geschützt werden sollte. Die Partizipationsdemokratie, die die repräsentative Demokratie ergänzen sollte, kann zum Blühen gebracht werden, wenn die unabdingbare Voraussetzung, nämlich die active Beteiligung von Bürgern erfüllt wird. Dabei ist es wichtig, den Bürgern die tatsächliche Beteiligung zu gewähren. In den Gesetzen 'LOCAL AUTONOMY ACT', 'RESIDENTS VOTING ACT', und 'RECALL ACT' sind den Bürgern die Volksabstimmung, Volksentscheidung und Recall gewährleistet. Beispielsweise ist im §14 'LOCAL AUTONOMY ACT' die Bürgerabstimmung bestimmt. Danach ist der kommunale Gegierungspäsident befähigt worden, über erheblich finanzielle belastende oder wichtige Auswirkung auf Bürgern habende Aufgabe ausser staatlich beauftragten Angelegenheiten abstimmen zu lassen. Im Zusammenhang mit Atomkraftwerk und Kernenergieanlage, -laufzeitverlängerung und Geländewahl für neue Atomkraftwerkbau in Korea ist die Bürgerbeteiligung problematisch. Die Überlegung zur Umweltgerechtigkeit, dass Atomkraftwerke überwiegend in benachteiligten Orten gebaut worden sind und daher Probleme wie Gesundheitsschaden, Ungleichbehandlung, und beschädigte Umwelt intensiv im betroffenen Orten entstanden sind, muss in der Wirklichkeit die Resonanz finden. Aber die Realität sieht anderes aus. Die sind prinzipiell kein Abstimmungsgegenstand, weil sie zur staatlichen Angelegenheit gehören. Die Bürgerbeteiligug ist ohne genugende Informationen formell gelaufen. Und die Zentralregierung versuchte mit finanzielle Förderung, die Probleme und Gegenstimme zu bewältigen. Daher fungierte die Bürgerbeteiligung nicht als ein regulierendes Milltel von konkurierenden Interessen. Die Konflikten zwischen Bürgern und zwischen Land und Zentralregierung sind ungelöst geblieben. Man muss sich überlegen, die Probleme um Atomkraftwerken zu lösen. Zuerst muss den Zugang zu den Informationen gewährleistet. Zweitens, ist die tatsächliche Bürgerbeteiligung zu garartieren. Drittens sind betroffenden Gesetz wie §14 'LOCAL AUTONOMY ACT' renomiert werden.

Citation status

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