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Rechtliche Untersuchung zur Spendeannahme des Staatseigentums

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2015, 72(), pp.1-38
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Jonghyun Seok 1

1단국대학교

Accredited

ABSTRACT

.Diese Abhandlung beschäfitigt sich mit dem System über Spendeannahme des Eigentums zu Gunsten der kommunalen Selbstverwaltungskörperschten oder dem Staat. Der Staat und die Selbstverwaltungskörperschten kann die Spende des Spender-Bodeneigentums ohne Entgelt annehmen. Diese Spendeannahme versteht man als bürgerrechtliches Schenken. Das Staatsvermögensgesetz und Vermögensgesetz der Selbstverwaltungskörperschten schreibt diese Spenndeannahme vor. wobei das Vermögen zwischen dem Staatsvermögen und dem Vermögen der Selbstverwaltungskörperchaften zu unterscheiden ist. Das Finanzministerium ist zuständig für das Staatsvermögen. Aber diese Befugnisse des Ministeriums übt die untere Behörde oder öffentiche Anstalt aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung aus. Im Verwaltungspraxis taucht die Frage auf, ob das Staatsvermögen zu Gunsten der Selbstverwaltungskörperschaften gespendet werden sollte. Über die Eigentumsspende im kommunalen Verwaltung regelt die Satzungen der jeweiligen Gemeinderat oder Verwaltungsvorschriften sowie Anweisung des Bürgermeisters. Das Bauplanungsrecht schreibt hinsichtlich der baulichen Nutzung des Grundstücke und Bodens sehr einschränkend vor. Daher baulicher Vorhaben muss von der Baubehörde genehmigt werden. Auf dem Genehmigungsverfahren erfordert die kommunalen Baubehörde durch Auflage eine Spende der Baugrundstücke. Über die Umfang der Grundstücke-Spende regelt die Verwaltungsvorschriften oder Anweisung der kommunalen Behörde. Es ist hier eine Frage zu erheben, ob die bauliche Nutzung des Staatsvermögens auch zu Gunsten der Gemeinde gespendet werden sollte, wobei diese Frage noch nicht gesetzlich geregelt worden ist. Dieser Beitrag vertritt der Meinung, dass das Staatsvermögen hinsichtlich der baulichen Nutzungen zu Gunsten der Gemeinde nicht gespendet werden sollte und dem entsprechend Gesetzänderungen für notwendig wäre.

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