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Eine geschichtliche Review der Störermehrheitstheorien und eine Untersuchung zu den auswahlermessensleitende Prinzipien im Polizei- und Ordnungsverwaltungsrecht

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2016, 73(2), pp.417-448
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Lee, Kee Chun 1

1부산대학교

Accredited

ABSTRACT

Im deutschen Polizei- und Ordnungsrecht können die Behörden über die Auswahl zwischen mehreren Störern nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden. Es gibt keine geltende Gesetze über diese Ermessensausübung. Deshalb muß die Antwort den Theorien und Rechtsprechungen folgen. Die deutschen Theorien über die Störermehrheit hat herkömmlich die Prinzipien, dieses Auswahlermessen zu leiten. Erstens nach allgemeine Gerechtigkeitsempfinden haben die Behörde den Verhaltensverantwortliche vor dem Zustandsverantwortliche in Anspruch zu nehmen. Zweitens ohne besondere Gründe haben sie dem Doppelstörer vor bloßem Verantwortliche zur Beseitigung der Gefahr oder Störung anzuordnen. Aber die Effektivität der Gefahrenabwehr ist das leitende Prinzip für die Ausübung des Ermessens. Die Behörde entscheidet nach Zweckmäßigkeit, und das Ermessen ist nicht durch weitere Grundsätze gebinden. Und soweit möglich, die Gesichtspunkten wie Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und gerechte Lastenverteilung sind zusammen zu berücksichtigen. Besonders sind diese Prinzipien in sekundärer Ebene wichtig. Außerdem wenn bei den Entscheidungen des Auswahlermessen sind diese Gesichtspunkten zusammen zu berücksichtigen, müssen die Behörden auch in erster Linie Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer in Anspruch nehmen. Nach dem Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz in der Verfassung ist das zutreffend.

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