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Eine Untersuchung über die Aneignung des Fiskus des Verlorenen Grundstück

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2017, 80(), pp.57-84
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kang, Ho-Chil 1

1동아대학교

Accredited

ABSTRACT

Obwohl das koreanische bürgerliche Gesetzbuch vorsieht, dass das herrenlose Grundstück in Staatlichen Besitz ist und dass das Staatseigentumsgesetz Durchführungsbestimmungen für die Aneignung des herrenlosen Grundstücks zum Fiskus hat, schweigt es doch über das Konzept des herrenlosen Grundstücks und konkrete Kiterien für die Beurteilung, ob der Fiskus es aneignet oder nicht sowie die rechtlichen Beziehungen des Falles, in dem sich das Grundstück nach der Aneignung zum Fiskus als nicht herrenlos herausstellt. Dies entspricht nicht dem Grundsatz des Rechtsvorbehalts und verursacht in der Praxis große Verwirrung. Realistischerweise wird das Grundstück, das dem Konzept des herrenlosen Grundstücks (Abwesenheit des Eigentümers) genau entspricht, als ein separates Phänomen behandelt, und das Grundstück, das durch den Art. 252 Abs. 2 des bürgerlichen Gesetzbuches und den Art. 12 des Staatseigentumsgesetzes geregelt wird, ist dasjenige Grundstück, dessen Eigentümer unbekannt ist. Infolgedessen wird das Grundstück, dessen Eigentümer unbekannt ist (das verlorene Grundstück), im Namen der Abwesenheit des Eigentümers (das herrenlose Grundstück) geregelt und daher entspricht die Norm nicht der Realität. Obwohl sich das herrenlose Grundstück im Wesen vom verlorenen Grundstück unterscheidet, werden das Konzept und sogar die Art von sowohl dem verlorenen Grundstück als auch dem herrenlosen Grundstück nicht richtig diskutiert. Es ist notwendig, ein genaues rechtliches Verständnis und ordnungsgemäße rechtliche Regeln für das verlorene Grundstück zu etablieren, wodurch auch das Verständnis vom herrenlosen Grundstück klar wird.

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