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Kommunale Satzungsgebung und verwaltungsgerichtliche Kontrolle in der Republik Korea

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2018, 82(), pp.93-111
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law
  • Received : April 30, 2018
  • Accepted : May 14, 2018

Namchul Chung 1

1숙명여자대학교

Accredited

ABSTRACT

In jüngster Zeit wird in der Republik Korea schon die angestrebte Debatte um eine Verfassungsänderung begonnen. Der Kern der aktuellen Verfassungsänderung besteht in der Dezentralisierung und die Verteilung der Kompetenzen der Präsidenten. Die Gewährleistung der kommunalen Satzungsgebung ist ein wesentliches Thema. Im Mittelpunkt dieses Aufsatzes steht besonders verwaltungsgerichtliche Kontrolle der rechtswidrigen Satzungen in Korea. Die gerichtliche Kontrolle gegen rechtswidrige Satzungsgebung wird in Korea meistens durch eine Organklage durchgesetzt. Der Rechtsschutz gegen die rechtswidrigen Satzungen unterliegt grundsätzlich der inzidenten Normenkontrolle. Dieser Rechtsschutz ist unvollständig, da die rechtswidrige Ermächtigungsnorm noch wirksam ist. Auf der anderen Seite kann die Verfassungsbeschwerde gegen rechtswidrige Satzungen erhoben werden. Das Koreanische Verfassungsgericht hat die Kompetenz zur Normenkontrolle durch die Verfassungsbeschwerde durchgeführt. Die Normenkontrolle und die Verfassungsbeschwerde sind jedoch voneinander zu unterscheiden. Es ist notwendig, durch Verfassungsänderung die prinzipale Normenkontrolle in das koreanische Recht einzuführen. Die Kompetenzen zur Normenkontrolle sind aus meiner Sicht zwischen dem Verfassungsgericht und dem Koreanischen Obersten Gerichtshof vernünftigerweise zu verteilen. Die konkreten Fälle für das Unterlassen der Satzungen finden sich nur in der Verfassungsbeschwerde, aber sie sind zu wenig. Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Unterlassens der Satzungen ist ausreichend in der koreanischen Literatur zu diskutieren. Die statthafte Klageart für die sog. Normenerlass- und Normenergänzungsklage ist m.E. im koreanischen Verwaltungsprozessgesetz die Parteistreitigkeit, die die Feststellungsklage bzw. die allgemeine Leistungsklage umfasst. Zu beobachten ist zukünftig, wie sich die Urteile der koreanischen Rechtsprechung entwickelt und ändern.

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