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Normsetzung und Vertrauensschutz

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2018, 82(), pp.313-335
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law
  • Received : April 30, 2018
  • Accepted : May 14, 2018

Ralf P. Schenke 1

1뷔르쯔부르크대학교

Accredited

ABSTRACT

Insoweit sollte es dem Bundesverfassungsgericht zu denken geben, dass die vergleichsweise junge Rechtsprechung des EuGH mit deutlich weniger Differenzierungen auskommt, die Unsicherheiten bei ihrer Anwendung denen der Karlsruher Judikatur aber kaum nachstehen dürften. Auch hinter die Entscheidung des 1. Senats ist insofern ein Fragezeichen zu setzen. Wie in dem Sondervotum des Richters Masing kritisiert wurde, verschiebt sich mit der Entscheidung die Legitimation des Vertrauensschutzes vom Schutz subjektiver Freiheit hin zu einer Absicherung eines objektiv-rechtlichen Reservats der Fachgerichtsbarkeit. BVerfGE 135, 1 Rn. 86. Masing sieht hierin eine gravierende Störung der Balance zwischen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Abweichend von der Einschätzung Masings könnte Verlierer aber nicht nur das Parlament sein. Schaden droht auch das Rechtsstaatsprinzip selbst zu nehmen. Gerade im Steuerrecht besteht ein besonderes Bedürfnis nach Klarstellung oftmals verworrener und widersprüchlicher Rechtslagen. Dieses Bedürfnis kann zukünftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern nur noch im Wege des langwierigen Wegs der Fachgerichtsbarkeit befriedigt werden. Damit wird den Steuerpflichtigen zugemutet, unter Umständen über Jahre mit erheblicher Rechtsunsicherheit leben zu müssen. Dass hiermit ein Zugewinn an Rechtssicherheit verbunden ist, muss mit guten Gründen bezweifelt werden.

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