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Eine rechtliche Untersuchung über die staatliche Verantwortlichkeit wegen der Verwendung von Bioziden für Luftbefeuchter

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2019, 87(), pp.361-386
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law
  • Received : July 31, 2019
  • Accepted : August 20, 2019
  • Published : August 27, 2019

KANG, HYUN HO 1

1성균관대학교

Accredited

ABSTRACT

Die Fälle von BfL haben nach wie vor einen großen Einfluss auf unsere Gesellschaft, wie das Talidomid-Ereignis in Deutschland, und die Angestellten von Produktions- und Vertriebsgesellschaften werden verschiedenen Belastungen wie die Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft und die Steuerermittlung ausgesetzt. Im Staat werden Anstrengungen unternommen, um die Opfer nach dem Sondergesetz zu entlasten. Der Staat leistet Opfern Abhilfe abgesehen davon, dass der Staat für den staatlichen Schadensersatz haftet. Für den Fall von BfL wird in absehbarer Zeit ein Urteil beim Berufungsgericht in Bezug auf die Haftung des Staates gefällt werden. Bei der Anerkennung der Staatshaftung spielt die staatliche Handlungspflicht eine große Rolle, in der der Staat die Gefahren durch Verwaltung und Überwachung schädlicher Chemikalien wie BfL vorzubeugen hat und insbesondere der Inhalationstoxizitätstest bei der Verwendung von BfL durchzuführen ist. Für die Beurteilung der staatlichen Handlungspflicht können die staatliche Aufgabe zum Schutz der Grundrechte, das Vorsorgeprinzip in der Risikogesellschaft, der Grundsatz des Untermaßverbotes, die Ermessensreduzierung und auch das Abwägungsgebot als Maßstäbe verwendet werden. M.E ist es die Zeit gekommen, dem veränderten Staatsbild Rechnung getragen zu werden. In der modernen Risikogesellschaft liegt der Schwerpunkt der staatlichen Aufgabe vielmehr im Schutz der Grundrechte der Bürger. Diese Rolle führt in dieser Risikogesellschaft den Staat zum Gewährleistungsstaat. Wegen der veränderten Staatsbild ist die Staatshaftung als ein Instrument der Risikoverteilung zu konzipieren. In der ersten Instanz lehnte das Gericht die staatliche Handlungspflicht und auch die Staatshaftung ab, jedoch ist in der zweiten Instanz zu erwarten, daß das Gericht allen relevanten Interessen Rechnung tragen und ein rationales und ausgewogenes Urteil treffen wird.

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