@article{ART002493729},
author={Seok,Ho-Young},
title={Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2019},
volume={87},
pages={675-698}
TY - JOUR
AU - Seok,Ho-Young
TI - Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt
JO - Public Land Law Review
PY - 2019
VL - 87
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 675
EP - 698
SN - 1226-251X
AB - Die Verwaltungs-Realakte sind alle diejenigen Verwaltungsmassnahmen, die nicht auf eienen Rechtserfolg, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind. Dadurch unterscheiden sich von den Rechtsakten der Verwaltung wie z.B. Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Rechtsveordung und die Satzung. Dabei ist zu bemerken, dass der Verwatungs-Realakt zur Abgrendzung zum Verwatnsakt nicht nur der für Verwaltungsakte typische Regelungscharakter fehlt, sondern dass er auch nict auf einzelfälle beschränkt ist und einseitig erfolgen muss.
Im Lehrbuch und in der Literatur befasst man sich am meistens mit der allgemeinen Darstellung über den Verwaltungsrealakt, wobei der Fragen zum Rechtsschutz sowie haftungsrechtlichen Argumenten wenig befasst worden sind.
Obwohl man den Chrakter des Verwaltungsrealakt nicht als Verwaltungsakt oder Rechtsakt zu verstehen vermögen, sei es aber nicht bedeuten, dass der Verwaltungsrealakt vom rechtsstaatlichen Grundsäte nicht unterliegen werden sollten.
Damit ist es zu besagen, dass der Verwaltungsrealakt wie gleich der Veraltungsakt als Verwaltungshandlung der Verwatung im Verwaltungspraxis keine grosse Unterschiede zu finden ist. Daraus ergibt sich, dass die Rechte der Bürger durch den Realakt verletzt werden kann. Dann taucht der Frage auf, wie man verwaltungsprozessrechtlich einzugehen kann. In der Regel kann man gegen rectswidrigen Verwaltunsakt die Anfechtunsklage erheben. Die Rechtssprechung vertritt der Meinung, dass die schlichte Verwaltungshandlungen in der Regel als Verfügung anzuerkenen kann.
Dieser Beitrag beschäftigte sich mit Rechtsnatur der Verwaltungsrealakte und der Rechsschutzmöglichkeiten der Rechtsverletzten durch Verwaltungsrealakte sowie der staatshaftungsrechtlichen Fragen um die dogmatische und rechtstheoritische Fragen zu klären.
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KW - Verwaltungs-Realakt;hoheitliche Realakt;nicht-hoheitliche Realakt;Vorläufiger Rechtsschutz;Forderung nach Schadenersatz
DO -
UR -
ER -
Seok,Ho-Young. (2019). Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt. Public Land Law Review, 87, 675-698.
Seok,Ho-Young. 2019, "Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt", Public Land Law Review, vol.87, pp.675-698.
Seok,Ho-Young "Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt" Public Land Law Review 87 pp.675-698 (2019) : 675.
Seok,Ho-Young. Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt. 2019; 87 675-698.
Seok,Ho-Young. "Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt" Public Land Law Review 87(2019) : 675-698.
Seok,Ho-Young. Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt. Public Land Law Review, 87, 675-698.
Seok,Ho-Young. Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt. Public Land Law Review. 2019; 87 675-698.
Seok,Ho-Young. Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt. 2019; 87 675-698.
Seok,Ho-Young. "Die Rechtliche Überlegung zum Verwaltungs-Realakt" Public Land Law Review 87(2019) : 675-698.