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Die Überprüfung der Wirksamkeit sicherheitsrechtlicher Regelungen

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2019, 87(), pp.1045-1064
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law
  • Received : July 31, 2019
  • Accepted : August 20, 2019
  • Published : August 27, 2019

Jan Ziekow 1 Axel Piesker 2

1Von Uni
2Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwa

Accredited

ABSTRACT

Evaluationen von Sicherheitsgesetzen, inbesondere im Bereich der Abwehr terroristischer Bedrohungen, führen zu Ergebnissen, die Aussagen in unterschiedlichen Bereichen ermöglichen. Zum einen gibt eine Evaluation Hinweise darauf, ob die organisatorischen Arrangements der Sicherheitsbehörden, ihre Zusammenarbeit untereinander sowie ihre Tätigkeit angemessen sind, um die Ziele des evaluierten Gesetzes zu verwirklichen. Zum anderen kann eine Evaluation Ergebnisse zu der rechtlichen Frage liefern, ob die Rechtsanwendung mit den Zielen und Grenzen des Gesetzes in Einklang steht und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beim Erlass von Gesetze im Sicherheitsbereich, die gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung weitgehende Befugnisse der Behörden vorsehen, ist nahezu immer umstritten, ob die Eingriffsbefugnisse die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreiten. Einerseits ermöglichen es die mit Hilfe der Evaluation gewonnenen Informationen dem Gesetzgeber, nachträglich zu überprüfen, inwieweit die Maßnahmen zur Erreichung der politisch intendierten Ziele beigetragen haben und mit welchen Grundrechtseingriffen die Anwendung der Eingriffsbefugnisse tatsächlich verbunden war. Diese verstärkte Folgenorientierung wird nicht nur von der sog. neuen Verwaltungsrechtswissenschaft, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht propagiert. Darüber hinaus ergibt sich für den Gesetzgeber die Möglichkeit, zu kontrollieren, wie die Sicherheitsbehörden die rechtlichen Vorgaben in der Praxis umsetzen und ob dieses Verwaltungshandeln der Intention des Gesetzgebers entspricht. Da die Evaluation von Sicherheitsgesetzen in der Regel nur auf der Grundlage der Erhebung und Bewertung von Daten möglich ist, stellt sie hohe Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfung der Evaluatoren und den Umgang mit den Daten. Daürber hinaus sind Gesetzesevaluationen vor allem dann nutzenstiftend, wenn sie einen integrativen Ansatz verfolgen, der die rechtswissenschaftliche mit der sozialwissenschaftlichen Perspektive verbindet, da nur dadurch eine umfassende Evaluierung von sicherheitsrechtlichen Regelungen ermöglicht wird. Allerdings sind Gesetzesevaluationen ein ergänzendes Instrument zur Kontrolle der Anwendung der erweiterten oder neu geschaffenen Eingriffsnormen im Sicherheitsrecht. Sie können und sollen die bisher existierenden Instrumente nicht ersetzen, sondern insbesondere dem Parlament mehr Möglichkeiten einräumen, die von ihnen auf den Weg gebrachten Regelungen zu.

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