Der Bodenrichtwert wurde von der Regierungsbehörde für einen allgemeinen Zweck der Entschädigung und der Steuerabnahme als Standardwert für Immobilien festgelegt. Wie bei uns, je nach der Veröffentlichung kann der Name sich ändern, grundsătzlich jedoch wurde der Begriff “Bodenrichtwert” für den Standardwert der Immobillien bekannt.
Im Falle von Deutschland, ist die Rechtsgrundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwertes § 14 GG und §192 - §199 BauGB. Des Weiteren befinden sich der ImmowertV, die Wertmittlungsrichtline, die GAVO und die Behördenregelungen in den Regionen, in denen der ImmowertV und die Wertermittlungsrichtline die Details der Wertermittlung bestimmen. Die Ermittlungsrichtlinien ermittelen Anwendungsgebiete, Kriterien, Berücksichtigungspunkte, Vergleichswertverfahren, Gewinnwertverfahren und Kostenverfahren des Grundstückswertes. Mit der Ermittlungsrichtlinie wurden die Details und Verfahren der Wertermittlung noch genauer geregelt.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch die Gutachterausschüsse, die Regionen haben jeweils die GAVO um die Gutachterausschüsse zu verordnen. Unter diesen Behörderegelungen haben jeweilige Gutachterausschüsse die regionalen oberen Gutachterausschüsse und darunter auch Ausschüsse, die zuständig für Stadt und Kreis sind. Diese Ausschüsse sind ein unabhängiges Kollegialgremium, und anders als bei uns, besteht das Gremium aus Ratsmitgliedern, Bänkern, Landwirten, Sachverständigen, Bauingenieuren, Architekten usw., die als Immobiliensachverständige tätig sind.
Für das Verfahren des Bodenrichtwertes, sammeln die Ausschüsse Verkehrswerte im Zeitraum eines Bestimmungszeitpunktes bzw. an einem festen Zeitpunkt und legen diese zusammen. Um einzelne Transaktionspreise zu ermitteln, können die Ausschüsse den Preis der einzelnen Transaktionen durch spezifische Formeln bestimmen. Bei Bedarf werden Ortsbesichtigungen durch die Ausschüsse durchgeführt und diese Prozedur gleicht einer administrativen Untersuchung.
Als Wertschätzungsmethode gibt es außer der Ansammlung der Basisdateien das Wertverfahren. Dazu gehören das Vergleichwertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Im Allgemeinen ist das Vergleichwertverfahren als Wertschätzungsmethode beliebt, wenn es aber mit der Anwendung zum Entwicklungszustand bzw. Lage des Bodens nicht passt wird eine andere Methode wie das Gewinnswertverfahren, Kostenverfahren o.ä berücksichtigt. Bei der Wertschätzung wird der gesammelte Wert von dem Verfahren ausgelassen, wenn sie durch die subjektive Betrachtung bzw. änlichem gegen die Grundprinzipien verstösst. Zusätzlich zu dem Thema ˝Betrachtungselement der Wertschätzung˝ gehört die Nutzungsmethode der Immobilien, die Möglichkeit der Nutzungsfähigkeit und Betrachtung sämtlicher Zustände.