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Staatliche Vorhabensanerkennung zur Enteignungsvoraussetzung nach § 20 Abs.1 EgSG

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2005, 27(), pp.151-167
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Jonghyun Seok 1 문형철 2

1단국대학교
2한국자산신탁

Accredited

ABSTRACT

Das EgSG(Enteignungs-und Entschdigungsgesetz, Tojibosangbop) schreiben die allgemeine und die verfahrensrechtliche Bestimmungen ber die Enteignung und Entschdigungen vor. Nach dem EgSG ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur gegen angemessene Entschdigung zulssig. Die Vorhaben, welche zum Wohle der Anngemeinheit zu dienen bezweckt, hat das EgSG im § 4 aufzhlend vorgeschrieben. Daher ist es erforderlich, dass ein Vorhaben zuerst dem im § 4 EgSG entsprechen und danach dises Vorhaben hat die Vorhabensanerkennung des Bauministers einzuholen. Dieser Aufsatz beschftigt sich mit der verfahrensrechtlichen Fragen hinsichtlich der staatlichen Vorhabensanerkennung zur Enteignungsvoraussetzung nach § 20 Abs. 1 EgSG.

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