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Legal Aspects in relation to the construction of the New Town

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2008, 41(), pp.23-54
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

KANG, HYUN HO 1

1성균관대학교

Accredited

ABSTRACT

Ab Jahr 2002 gab es einen beträchtlichen Unterschied in der Wachstumsrate des Kaufpreises der Wohnung zwischen südlicher Seite und nördlicher Seite Seouls. Daraushin gab es einige legale Maßnahme seitens kommunaler Ebene, nämlich hatte Seoul Metropolitan Stadt die Satzung zur harmonischen Entwicklung zwischen südlicher Seite und nördlicher Seite Seouls beschlossen und daraufhin sogenannte “Neue Stadt Gebiete” festgesetzt. Jedoch mangelte es an einer genügenden rechtlichen Basis zur Durchführung des Neue Stadt Vorhabens, denn das Vorhaben greifte in das Eingentumsrecht der Bürger ein. Darum hatten die Abgeordneten, die aus der nördlichen Seite stammten, ein Sondergesetz entworfen, nämlich das Sondergesetz zur Beförderung der Stadtsanierung(SBS). Jedoch betrug in sich das SBS verschiedene Probleme insbesondere hinsichtlich des gesamten Planungssystems. Das SBS ignoriert die gut entwickelten Planungssysteme in bezug auf die Stadtentwicklung und auch die Stadtsanierung. Das koreanische Parlament hat die zwei wichtigen Grundgesetze für die Bodennutzung Koreas erlassen, nämlich das Bodengrundgesetz und auch das Gesetz zur Planung und Nutzung des Bodens. Diese Gesetze sind keine normalen Gesetze wie die andere Gesetze, sondern sie gehören den Gesetzesverfassungsgrundgesetzen hinsichtlich der Bondennutzung in Korea, die sogar durch das Sondergesetz nicht überwältigt werden müssen. Die Politiker oder die Verwaltungsbeamter sind sehr dazu geneigt, ein Sondergesetz zu schaffen, obwohl die vorhandenen Gesetze die Rolle gut spielen können. Aber es ist die Aufgabe der Rechtswissenschaftler, solch eine fehlgeborene Gewohnheit zu unterbrechen und die Politiker und die hohen Verwaltungsbeamter zur rechten Position zu bringen. Sie müssen die Bondennutzungsgrundgesetze gut ausnutzen und auch sie ergänzen, wenn sie etwas Benötigtes für die Stadtsanierung von den Gesetzen finden. Dazu gibt es auch einige Probleme in dem Sondergesetz zu finden. Darunter gibt es auch die Inhalte des Sondergesetzes in bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVP). Das Sondergesetz regelt, daß das UVP Verfahren nur einmal in der Phase der Planung der Stadtsanierung durchzuführen ist und danach in der Phase der Durchführung des Vorhabens das UVP Verfahren ausfällt. Jedoch ist dieser Ausfall gegen den Zweck des Sondergesetzes der Stadtsanierung, denn durch den Ausfall die Umgebung des Stadtsanierungsgebiets verschlechtert wird. Dazu gibt es einige kleine Probleme, die hier nicht erwähnt werden. Durch die Untersuchung kam zur Ergebnis, daß die Planungssysteme in bezug auf die Bondennutzung von oben an bis hin unten gut verwaltet werden müssen. Dafür müssen die zwei Gesetzesverfassungsgrundgesetze als Basis für alle bodennutzenden Planungen und auch Vorhaben sein und auch aller erst für die Stadtsanierungszwecke gebraucht werden. In dieser Hinsicht könnte das Sondergesetz zur Beförderung der Stadtsanierung(SBS) eine Fehlgeburt sein.

Citation status

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