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Rechtswissenschaftliche Beurteilung zum Entwurf des Wasserindustrieförderungsgesetz(WFG)

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2008, 41(), pp.165-187
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Sung-Soo Kim 1

1연세대학교

Accredited

ABSTRACT

Vor allem liegt der Zweck der Strukturreform und der Rationalisierung der Wasserindustrie einerseits sowohl in der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Trinkwasserindustrue als auch in der Überwindung der neuen Lage der Weltwasserindustrie, kommt er aber anderseits als Reform des öffentlichen Sektors im Bereich der Trikwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Betracht. Ohne Zweifel leisten die Bürger, die sich um die mögliche Erhöhung der Wasserbenutzungsgebühr Sorge machen, und die für die bisher Wasserversorgung verantwortlichen Beamten den Widerstand zur Strukturreform, wenn die Reform so rasch vollzogen wird und damit die Beschäftigungssicherheit in die Gefahr gerät. Es ist zwar zu verstehen, daß die Koreanische Regierung sich im Hinblick auf die Reformaufgabe zur Strukturänderung des Wassermaktes in großer politischen Schwierigkeit befindet. Höchst fraglich scheint jedoch die Effektivität der Reformpolitik der Regierung zu sein, die sich an dem sog. Wettbewerb nur innerhalb des öffentlichen Sektors orientiert. Nach dem WFG-Entwurf werden eine Reihe von Reformplänen, wie öffentliche Unternehmen, gemischtwirtschaftliche Unternehmen, Konzessionen vorgeschlagen, die als vorsichtige und stufenweise Maßnahmen die Nebenwirkungen der Strukturreformen möglichst verringern, ader dennoch keine grundlegenden Reformmaßnahmen darstellen. Zwigend erforderlich erscheinen die Maßnahmen, an denen sich auch die privaten Unternehmen teilnehmen und für sie Förderungsinitiativen eingesetzt werden, erfolgt daraus ein konstruktives Ergebnis der Regierung zur Förderung der konkurennzfähigen Wasserunternehmen. Nach dem WFG-Entwurf wird der Zentralwasserausschuß errichtet, der für die Strukturreform des Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsmarktes verantwortlich ist und bis zum Zeitpunkt der vollständigen Privatisierung des Wassermarktes die Wasserindustriepolitik der Regierung weitgehend koodiniert. Davon her erscheit es wünschenswet, dem Zentralwasserausschuß die Entscheidungskompetenz der Wasserpolitik zurechnen zu lassen einschließlich der Gewährung der Subvention, der mit Unabhängigkeit und Fachlichkeit ausgestattet ist, während die betroffenen Behörden der Regierung die Poltik vollziehen. Damit wird die Wasserpolitik der Regierung dualistisch gestaltet.

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