@article{ART001315000},
author={Jeong Kuk Won},
title={Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2008},
volume={41},
pages={435-452}
TY - JOUR
AU - Jeong Kuk Won
TI - Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung
JO - Public Land Law Review
PY - 2008
VL - 41
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 435
EP - 452
SN - 1226-251X
AB - Die Fraktion ist für die parlamentarische Arbeit und die politische Zielsetzung der Abgeordneten grösse Bedeutung. Im Grundgesetz enthält über eine Erwähnung in dem 24. 06. 1968 neu eingeführten Art. 53a hinaus keine näheren Regelungen für sie. Die näheren Regelungen der Fraktionen finden ihre rechtliche Ordnung im wesentlichen in der Geschäftsordnung des Bundestages(§§ 10ff.) Im Prinzip muss die Fraktion mindestens 5% aller Abgeordneten umfassen. Das heisst 5% Sperrklausel. Aber die Bildung einer Fraktion durch Abgeordnete, die nicht Mitglieder ein und derselben Partei sind oder deren Partei nicht die 5%-Grenze erreicht, ist möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des Bundestages. Die mögliche Verschärfung der Voraussetzungen für
die Bildung einer Fraktion ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil sie zu einer Verletzung der parlamentarischern Minderheiten auf Bildung und Ausübung einer Opposition führen wird. Vergleicherweise ist die Fraktionsbildung im den koreanischen Parlamentsgesetz die Grenze mit der Zahl mindestens 20 Abgeordneten von Gesamtzahl der 299 Abgeordnenten festgelegt. Diese wäre den Grundsatz der gleichen Wahl überschreiten. Die Fraktion ist eine notwendige Einrichtung für die Parlamentsarbeit. Sie hat vielfältige Kompetenzen für Parlamentsbetieb. Deshalb wird Bildung der Fraktion ermöglichen dürfen, wenn die Partei oder die nicht zu der Partei gehöhrte Abgeordneten die Grenze der mindestens 15 Abgeordneten(d.h. 5%) übergehen.
KW - 교섭단체구성권(Recht auf Fraktionsbildung);5% 저지조항(5% Sperrklausel);결사의 자유(Versammlungsfreiheit);연방의회직무규칙 제10조(Geschäftsordnung des Bundestages § 10);평등선거 원리의 위반(Überschreitung des Grundsatzes der gleichen Wahl);의안발의(Gesetzentwurf).
DO -
UR -
ER -
Jeong Kuk Won. (2008). Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung. Public Land Law Review, 41, 435-452.
Jeong Kuk Won. 2008, "Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung", Public Land Law Review, vol.41, pp.435-452.
Jeong Kuk Won "Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung" Public Land Law Review 41 pp.435-452 (2008) : 435.
Jeong Kuk Won. Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung. 2008; 41 435-452.
Jeong Kuk Won. "Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung" Public Land Law Review 41(2008) : 435-452.
Jeong Kuk Won. Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung. Public Land Law Review, 41, 435-452.
Jeong Kuk Won. Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung. Public Land Law Review. 2008; 41 435-452.
Jeong Kuk Won. Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung. 2008; 41 435-452.
Jeong Kuk Won. "Die represäntative Demokratie und Zahl der Frakionsbildung" Public Land Law Review 41(2008) : 435-452.