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Die Anfechtungsklage Gegen Eine Erteilte Baugenehmigung und die Klagebefugnis der Dritte : Anlässlich des Odakyu-Urteils des Japanischen Obersten Gerichtshofs vom 7. Dezember 2005

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2008, 42(), pp.323-344
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim, Hyun Joon 1

1영남대학교

Accredited

ABSTRACT

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Klagebefugnis der Dritte, die gegen eine erteilte Baugenehmigung eine Anfechtungsklage erheben will. Der japanische oberste Gerichtshof hat in seinem Odakyu-Urteil vom 7. Dezember 2005 die Anfechtungsklagebefugnis der Dritte gemäß § 9 Abs. 2 des japanischen Verwaltungsprozessgesetzes (JVwPOs) entschieden. Nach dem § 9 Abs. 2 JVwPO in neuer Fassung vom 9. Juni 2004 sind bei der Prüfung der Klagebefugnis der Inhalt und die Beschaffenheit des zu eingreifenden Interesses in der rechtswidrigen Verfügung sowie dessen Art und Umfang zu berücksichtigen. Die Klagebefugnis der Dritte könnte dadurch beträchtlich erweitert werden. Es ist allerdings nicht zu verkennen, dass oberster Richter Hujida die Risikoschutzpflicht des Staates in seiner ergänzenden Auffassung anerkannte. Diese Theorie bezieht sich auf die Interpretation des Interesses. Die vorliegende Arbeit analysiert dieses Odakyu-Urteil mit verschiedenen Aspekten. Der Verfasser freut sich, dass unsere Klagebefunistheorie durch diese rechtsvergleichende Untersuchung zwischen koreanischer Rechtsprechung und japanischer weiter verbessert wird.

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