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Anwendungsbereiche des enteignungsgleichen und enteignenden Eingriffs

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 43(2), pp.1-30
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim Jung Kwon 1

1중앙대학교

Accredited

ABSTRACT

Nach den richtungsweisenden Beschlüssen des deutschen BVerfG zur Nassauskiesung und zum Pflichtexemplar hat der BGH die Institute des enteignungsgleichen und enteignenden Eingriffs auf den in Art.74 und 75 Einleitung ALR verkörperten Aufopferungsgedanken als Richterrecht gestützt. Die deutsche heute h.M. sieht die Rechtsgrundlage der beiden Institute im Gewohnheitsrecht. Die Entschädigung wegen des enteignungsgleichen und enteignenden Eingriffs wurde damit von Art.14 deutsche GG abgekoppelt. Aber die beiden Institute sind Ausdruck des Gewährleistungsgehaltes(Eigentumswert-garantie) von Art. 14 Abs.1 GG, dabei dort alle Entschädigungsanspruchs-varianten ihre Grundlage haben. Im System der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen sind die Anwendungsbereiche des enteignungsgleichen und enteignenden Eingriffs durch die jüngere Rechtsprechungen des deutschen BVerfG stark beschnitten worden. Die beiden Institute sind trozdem nicht obsolet. Bei Eigentumseingriffen unmittelbar durch Gesetz hat die Figur der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung zu einer fast vollständigen Verdrängung von enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff geführt. Bei Eingriffen der Verwaltung aufgrund von Gesetzen erfüllt der enteignungsgleiche Eingriff weitgehend nur noch eine subsidiäre Funktion. Originäre Bedeutung kommt ihm nur bei irreversiblen Schädigungen order bei Verzögerungschäden zu. Auch der enteignende Eingriff besteht bei Eingriffen der Verwaltung dem Grunde nach fort. Nur bei unvorhersehbaren, vor allem atypischen Folgen, die vom Gesetzgeber allenfalls mittels unbestimmter salvatorischer Klauseln geregelt werden könnten, kann weiter auf die Grundsätze des enteignenden Eingriffs zurückgegriffen werden.

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This paper was written with support from the National Research Foundation of Korea.