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Autonomie der (Gelds)Wirtschaft als Basis des (öffentlichen, privatlichen) Wirtschaftsrechts

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 43(2), pp.361-378
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kwon,Young-Ae 1

1세명대학교

Accredited

ABSTRACT

Hier diskutieren wir über die Autopoiesie des Wirtschaftssystem als wirtschaftsrechtliche Gegenstände und den Sinn der Differenz von Staat und Gesellschaft(oder Wirtschaft). Wir diskutieren jetzt noch eine einzige dieser Konsequenzen im Rechtssystem. Mit dem formalen Begriff der Geltung in Anspruch nehmenden und transportierenden Operation können mehr Tatbestände erfaßt werden als mit dem Begriff der Rechtsquelle. Diese Ausweiterung unterläuft klassische Einteilungen des Rechts - insbesondere die Einteilung von öffentlichem Recht und Privatrecht und die Einteilung von Gesetzgebung und Rechtssprechung. Vor allem aber gelingt es auf diese Weise, die mit der Vertragsfreiheit gegebenen Gestaltungsmöglichkeit einzubeziehen. Wir hatten bereits notiert, daß v. Savigny Verträge aus dem Bereich der Rechtsquellen ausgeschlossen hatte. Das kam der zeitgenossischen Vorstellung eines unpolitischen Privatrechts entgegen und lenkte im Kontext der liberalen Ideologie davon ab, daß Private mit dem Instrument der Verträge die öffentlichen Gewalt dazu zwingen können, zu ihren Gunsten zu intervenieren, ohne daß der Vertragsinhalt zuvor politisch kontrolliert werden wäre. Ähnliches gilt für die Privatisierung der privilegierten Korporationen mit dem neuen Privileg privater Haftungsbeschränkungen bei immenser organisatorischer Marktakkumulation.

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