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Die Demokratische Legitimation und Das Institut des Verfassungsgerichts

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 43(3), pp.413-428
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

양충모 1

1서울과학기술대학교

Accredited

ABSTRACT

Eine Frage ueber die Normkontrolle des Verfassunsgerichts stellt sich unter vielen vordringlich, wenn man einmal ins Betracht zieht, dass das von den direkt vom Volk gewaehlten Abgeordneten ins Kraft treten lassene Gesetz nichtig werden koennte, wenn es dazu von dem Verfassungsgericht, an dem irgend eine direkte Legitimation fehlt, verurteilt wuerde. Dabei kann ein Widerspruch zwischen Volkswille und Entscheidungsgruende entstehen. Natuerlich geben es zur Zeit zwei Arten von Verfassungsgericht, eine von U.S. Supreme Court, der sich schon auf andere Verfassungsorganen staerkere Einfluesse ausgeuebt hat, eine andere vom Bundesverfassungsgericht von BRD, das schon eine eigenstaendige Stellung in der ganzen Rechtsordnung erkriegt hat. Gleichfalls koennte man ohne weiteres danach zwei Fragen stellen wie folgende: zum ersten ob es eine andere Verfassungsorgan in der Wirklichkeit geben kann, die so stark und so gross wie das verfassungsrechtliche Gericht sein wuerde, und zum zweitens wie die Autoritaet von einen Verfassungsgericht unter dem repraesentativen Demokratiesystem rechtfertigen kann? Hinter diesen beiden Fragen besteht meines Erachtens letztendlich eine Tatsache, dass es dabei nicht von Bedeutung ist, welche Form die Befugnisse des Verfassungsgerichts hat, sondern wichtig ist, wie sich das Institut Verfassungsgericht in Bezug auf seine Befugnissen, Autoritaet und Organisationen mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und noch des repraesentativen Systems harmonisieren laesst. Hier wird also eroertert, wie das Institut Verfassungsgericht seine Rerechtfertigung finden kann und welch Grenze in Bezug auf seine Befugnisse gegenueber anderen Verfassungsorganen daraus als ein Konsequenz gezogen werden kann.

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