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Wahlberechtigung des Volks im Ausland und Reform des Wahlgesetzes

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 43(3), pp.549-570
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Jeong Kuk Won 1

1대구대학교

Accredited

ABSTRACT

Im modernen Verfassungsstaat wird eine vorwiegend repräsentive Demokratie verwirklicht. Dementsprechend muss das Volk nach Art. 41, 67 KV(Koreanische Verfassung) eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Diese sind vier Wahlrechtsgrundsätze genannt. Der Grundsatz der allgemeinen Wahl verbiet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerunggruppen aus politischen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschlissen. Der Grundsatz der gleichen Wahl wird das Stimmrecht auf jeden Fall gleichwohl entwerten. Das koreanische Verfassungsgericht hat auf Grund dieser beiden Wahlrechtsgrundsätze über die Nichtsverleihung des Wahlrechts des Volks im Ausland verfassungswidrig gezählt. Danach haben die Abgeordnete um die Wahlberechtigung des Volks im Ausland durch die Reform des Wahlgesetzes versucht. Aber sieht diese Reform auch verfassungswidrig aus, weil das Volk im Ausland das Stimmrecht ausserhalb der Abgeordnetenwahl hat. Dies wird insbesonderes zur Verletzung des allgemeinen und gleichen Wahlgrundsatzes führen. Deshalb muss das Volk im Ausland die Abgeordnetenwahl berechtigt werden.

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