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Mediation und Vorverfahren nach koreanischem WVfG

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 47(), pp.229-246
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

KANG, HYUN HO 1

1성균관대학교

Accredited

ABSTRACT

Es ist ein schwieriges Thema, einen kleinen Aufsatz bezüglich Mediation und Vorverfahren zu schreiben, weil die beiden Elemente schwer zusammenzubringen sind. Trotzdem kann man versuchen, die mediativen Elemente in das Widerspruchsverfahren hineinzubringen. Für das mediative Widerspruchsverfahren ist das koreanische Widerspruchsverfahren mehr als das deutsche Widerspruchsverfahren schon gerüstet. Das koreanische Widerspruchsverfahren hat einen weiten Zugang zum Widerspruchsverfahren, weil das koreanische WVfG den Gegenstand des Verfahrens breit eröffnet hat. Dazu führt der Widerspruchsausschuss eine Zweckmäßigkeitskontrolle durch, die einen weiten Spielraum für den Widerspruchsausschuss garantiert. Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses bestehen auch aus den Personen, die auch private Experten einschließen, und dadurch werden die Objektivität und Billigkeit es Widerspruchsausschusses garantiert. In der Tat führt der Widerspruchsausschuss eine tatsächliche Mediation ohne gesetzliche Grundlage durch. Darum ist es schwer, aus den Statistiken zu erkennen, wie viele Mediationen tatsächlich durchgeführt worden sind, weil solche tatsächlichen Mediationen nicht von der Statistik erfasst werden können. Es ist darum wünschenswert, eine rechtliche Grundlage für die Mediation de lege ferenda zu schaffen. Dazu brauchen für das mediative Verfahren nur einige Regelungen getroffen zu werden, die die Klagefrist und die Rechtswirkung des Antrages der Mediation sowie die Rechtswirkung der Vereinbarung als Folge des mediativen Widerspruchsverfahrens festlegen.

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