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Die Entwicklung des europaeischen Umweltrechts und die Reaktion des koreanischen Rechts

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2012, 56(), pp.285-308
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Song Dongsoo 1

1단국대학교

Accredited

ABSTRACT

Diese Abhandlung beschäftigt sich mit der Geschichte und den Organisationsstrukturen der Europäischen Union über die zentralen Ansätze der EU-Umweltpolitik und die Gesetzgebungsverfahren bis hin zu neuesten Entwicklungen in allen wesentlichen Gebieten des speziellen EU-Umweltrechts. Wie werden Verordnungen und Richtlinien – insbesondere für den Umweltsektor – in der Europäischen Union gemacht? Wie hat sich das EU-Umweltrecht in den letzten 10 Jahren entwickelt? Welche aktuellen Tendenzen sind im europäischen Abfallrecht, im Gewässerschutzrecht und im Naturschutzrecht zu beobachten? Diesen und ähnlichen Fragen widmet sich diese Abhandlung. 1972 forderten die Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Kommission auf, ein umweltpolitisches Aktionsprogramm auszuarbeiten. Mit diesem Schritt war die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Umweltpolitik erkannt. In den 1980er Jahren wurde die Europäische Gemeinschaft zu einer Europäischen Union aufgewertet. Ein bedeutender Schritt dorthin war die Einheitliche Europäische Akte (1987). Damit erhielt die EG einen bedeutenden Zuwachs an Kompetenz, u.a. eine ausdrückliche Kompetenz für eine EG-Umweltpolitik. Der Europäische Unionsvertrag von Maastricht (1992) hat darüber hinaus den Umweltschutz als Ziel der europäischen Gemeinschaft noch einmal rechtlich fest verankert. Die Europäische Union begründenden Verträgen unterstreichen, dass die weitere Entwicklung der Gemeinschaft auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit sowie einem hohen Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität beruhen muss. EU-Rechtsakte sollen alle BewohnerInnen der Union ungeachtet dessen, wo sie wohnen oder arbeiten, in gleicher Weise schützen. Wenn ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht ordnungsgemäß in einzelstaatliches Recht umsetzt, kann eine einzelne Person unter bestimmten Umständen eines Rechts beraubt werden, das sie den Vorschriften der EU gemäß besitzt. Vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wurde entschieden, dass dieses Recht unter bestimmten Umständen auch gegen einen Mitgliedstaat durchgesetzt werden kann, der die zugrundeliegende gemeinschaftsrechtliche Norm nicht in seine Rechtsordnung einbezogen hat. Das EU-Umweltrecht hat großen Einfluss auf die Gesetzgebung des koreanischen Umweltrechts.

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