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Ein Plädoyer für die vorbeugende Unterlassungsklage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - Die aktuelle Novellierung des VwProzG soll die vorbeugende Unterlassungsklage umfassen -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2013, 62(), pp.175-200
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim, Hyun Joon 1

1영남대학교

Accredited

ABSTRACT

Unsere Regierung bereitet die Novellierung des Verwaltungsprozessgesetzes vor. Der Entwurf des Gesetzes wurde am 20. März 2013 veröffentlicht. Bemerkenswert ist, dass im Entwurf die vorbeugende Unterlassungsklage nicht gefunden wird, die eine erstmals drohende Beeinträchtigung abwehren kann. Das koreanische Verwaltungsprozessgesetz(VwProzG) kennt keine vorbeugende Unterlassungsklage und die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nur für die nachträgliche und repressive Klage reserviert. Auch unsere Rechtsprechung erkennt keine zukunftsgerichtete Klage an. Die Gerichte zielen somit auf die Aufhebung des Verwaltungsaktes ab. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verwaltung das Erstentscheidungsrecht hat und die Gerichte nur auf nachträglicher Weise die Verwaltungshandlungen kontrollieren können. Es ist aber nicht zuverkennen, dass diese Tradition heute nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die vorbeugende Unterlassungsklage ist in Deutschland ohne Zweifel anerkannt, obwohl die deutsche VwGO keine Vorschriften dafür hat. Die Klage ist seit 2004 in Japan eingeführt worden und spielt eine Rolle beim Rechtsschutz für Bürger. Vorbeugender Rechtsschutz gegen drohende Rechtsbeeinträchtigungen ist auch hierzulande notwendig für effektiven Rechtsschutz. Anwendungsbeispiele für vorbeugenden Rechtsschutz sind in japanischen Rechtsprechungen zu finden; Abwehrklage gegen drohende Umsetzung eines Beamten, Abwehrklage der Nachbarn gegen künftige Umweltbeeinträchtigung usw. Eine solche Klage kann durch die Anfechtungsklage und den vorläufigen Rechtsschutz nicht (immer) ersetzt werden. Aus diesen verschidenen Gründen soll die vorbeugende Unterlassungsklage durch die Novellierung des VwProzG eingeführt werden.

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