@article{ART001820698},
author={Kim, Bong-Cheol},
title={Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2013},
volume={63},
pages={289-310}
TY - JOUR
AU - Kim, Bong-Cheol
TI - Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht
JO - Public Land Law Review
PY - 2013
VL - 63
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 289
EP - 310
SN - 1226-251X
AB - Es ist Zweck des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge, die gesetzmäßige Versammlung als Grundelement der Demokratie möglichst maximal zu gewährleisten und das Recht auf Versammlungen unddie öffentliche Ordnung amgemessen einander harmonieren zu lassen.
Um diesen Zweck zu erreichen, schreibt § 6 Versammlungsgesetz bei der öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel die vorherige Anmeldepflicht vor.
Die versammlungsrechtliche Anmeldung ist notwendig, um den Gesetzgebungszweck, die Erhaltung der versammlungsrechtliche Freiheit und der öffentliche Ordnung nebeneinander bestehen zu lassen. Und sie wird als minimale Regulierung eingeführt, die notwendige Daten zur Erhaltung der versammlungsrechtliche Freiheit und der öffentliche Ordnung zu erheben.
Aus Sicht der verfassungsrechtlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit betrachtet, setzt die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht die gegenseitige Kooperation zwischen der zuständigen Polizeibehörde und dem Veranstalter der Versammlung voraus. Daher besteht der Hauptzweck der Anmeldepflicht darin, die Versammlungsfreiheit und die öffentliche Ordnung nebeneinander bestehen zu lassen.
Die koreanische Rechtsprechung und Theorie nomalerweise dazu hinneigen, die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht für die Rechtspflicht des Veranstalters zu erachten. Dennoch ist es Hauptaufgabe der zuständigen Polizeibehörde, die versammlungsrechtliche Freiheit sicherzustellen und zugleich die Gefahr aus der Versammlung vorzubeugen. Aus diesem Grund liegt die Kooperationspflicht hinsichtlich der versammlungsrechtlichen Anmeldung zunächst in der zuständigen Polizeibehörde.
KW - Gesetz über Versammlungen und Aufzüge;versammlungsrechtliche Anmeldepflicht;(versammlungsrechtliche Anmeldepflicht als Kooperationspflicht;öffentliche Versammlung unter freiem Himmel;nicht angemeldete Versammlung
DO -
UR -
ER -
Kim, Bong-Cheol. (2013). Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht. Public Land Law Review, 63, 289-310.
Kim, Bong-Cheol. 2013, "Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht", Public Land Law Review, vol.63, pp.289-310.
Kim, Bong-Cheol "Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht" Public Land Law Review 63 pp.289-310 (2013) : 289.
Kim, Bong-Cheol. Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht. 2013; 63 289-310.
Kim, Bong-Cheol. "Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht" Public Land Law Review 63(2013) : 289-310.
Kim, Bong-Cheol. Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht. Public Land Law Review, 63, 289-310.
Kim, Bong-Cheol. Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht. Public Land Law Review. 2013; 63 289-310.
Kim, Bong-Cheol. Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht. 2013; 63 289-310.
Kim, Bong-Cheol. "Die versammlungsrechtliche Anmeldepflicht in kooperativer Hinsicht" Public Land Law Review 63(2013) : 289-310.