본문 바로가기
  • Home

Die Beziehung zwischen der polizeirechtlichen konkreten Gefahr und präventivpolizeilichen Informationssammlung - hauptsächlich über die Diskussion in Deutschland -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2014, 67(), pp.131-154
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Gu hyung keun 1

1조선대학교

Accredited

ABSTRACT

Der Bedarf und die Wichtigkeit der Ausübung von Polizeigewalt für die Prävention von Gefahr wird für uns, die in einer hochgefährlichen Gesellschaft leben, vergleich zur Vergangenheit immer höher. Und wenn die Rolle der Polizei in der Vergangenheit passiv bzw. letztlich waren, wird von der heutigen Polizei eine Ausführung der positiven Rolle gefordert. Eine solche Forderung führt zu einer Verstärkung der Polizeigewalt in der präventiven Polizeiebene für Gefahrenabwehr. In Deutschland wurde praktisch vor und nach dem 9.11-Terror durch Revision von Polizeirecht die Legislation für die Verstärkung von präventivpolizeilichen Informationssammlung beschleunigt. Jedoch wird nach der Polizeirechttheorie die Ausübung der Polizeigewalt für die polizeilichen Gefarprävention vorausgesetzt, dass eine konkrete Gefahr entsteht. Dennoch wird die Eignung und Begrenzung viel umstritten, weil die präventivpolizeilichen Informationssamlung keiner konkreten Gefahr sondern einer voriger Phase solch einer Gefahr unterworfen sind. Darüber äußert das Bundesverfassungsgericht, dass über die legislative Schutzaufforderung des Verfassungsrechts der informationellen Selbstbestellung, die vom Zensusurteil über bestimmte Rechtsregelungen zu präventivpolizeilichen Informationssammlung, die im positiven Polizeirecht jedes Bundeslandes vorgeschrieben ist, nicht genug respondiert. Gleichtzeitig wurde darüber hinaus eine konkrete Gefahr als eine notwendige Voraussetzung für präventivpolizeilichen Informationssammlung als eine Richtlinie, die Aufforderung der Klarheit vom Norm im Polizeirechtsbereich dargestellt. So betont das Bundesverfassungsgericht die konkrete Gefahren im traditionellen Polizeirecht, und zeigt uns viele Implikationen, indem das Gericht die Existenz konkreter Gefahren als Voraussetzung für die präventivpolizeilichen Informationssammlung präsentiert und durch konkrete legislative Regelungen versucht, Kontrolle des Konstitutionlismus zu verstärken.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.