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Abwägung im Verwaltungsplan - Abwägungsgebot im planerischen Gestaltungsspielraum -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2016, 73(1), pp.225-244
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Seung Pil Choi 1

1한국외국어대학교

Accredited

ABSTRACT

Verwaltungsbehörden haben die planerische Gestaltungsfreiheit. Das Abwägungsgebot ist ein Kontrollmechanismus für den planerische Gestaltungsspielraum. Der Raum ist vom ‘Zweck-Mittel’ Schema qualifiziert, im Gegensatz dazu, der normale Verwaltungserme- ssensspielraum ist vom ‘Wenn-Dann’ Schema charaktersiert. Ein qualitativer Unterschied stellt sich zwischen dem normalen Verwaltungsermessen und Plannungsermessen dar. Verwaltungsplannungen beeinflussen öffentliche und private Belange auf den komplexen Entscheidungssituationen, deshalb ist der Ausgleich durch die Abwägung erfordert. Das Abwägungsgebot ist von Urteilen des deutschen Bundesverwaltungsgerichtes entwickelt worden. Deutsches BauGB regelt im Art. 1 Abs. 7 bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsgebot kann ohne das Absatz aus Rechtstaatprinzip abgeleitet werden. Die Verletzung der gerechten Abwägung besteht aus Abwägungsausfall, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehlereinschätzung und Abwägungsdisproportionalität. Die Anforderungen am Abwägungsgebot betreffen sowohl den Abwägungsvorgang als auch das Abwägungsergebnis. Mängel der Abwägung sind nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf dem Ergebnis vom Einfluss gewesen sind. Korea hat dieses Abwägungsgebot aus Deutschland übergenommen. Zum Beginn hatten die Urteilen des obersten Gerichtshofes das Gebot als eine Unterart von Ermessenskontrolle genommen. In der gegenwärtigen Zeit ist das Gebot als einen eigenartigen Kontrollmechanismus des planerischen gestaltenderen Spielraums. Jedoch haben die Urteilen noch nicht die Elemente der Abwägung verfeinert. Plannungsermessen bekommt immer mehr zugenommene Bedeutung wegen der komplizierten Verwaltungsumstände in der heutigen Gesellschaften. Es ist benötigt, dass die Entwicklung des Abwägungsmechanismus gerichtlich und theoretish berücksichtigt wird.

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