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Die Rechtsnatur der Verwaltungsvorschriften

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2006, 30(), pp.339-368
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Jonghyun Seok 1

1단국대학교

Accredited

ABSTRACT

Diese Abhandlung befasst scih mit der Rechtsnatur der Verwaltungsvorschriften in Korea. Die Rechtsnatur der Verwaltungsvorschriften ist umstritten. Dabei ist zunachst davon ausgegangen, dass die Verwaltungsvorschriften jedenfalls rechtliche Regelungen sind. Ihr Rechtscharakter wird schon dadurch indiziert, dass sie fur die Behorden und Bediensteten verbindlich sind und diese Verbindlichkeit nur durch das Recht begrundet sein kann. Die Verwaltungsvorschriften stellen verwltungsinterne Regelungen dar und sind als solche dem staatlichen Innenraum zuzuordnen. Sie sind zwar Rechtssatze, aber keine Rechtsnormen(Aussenrechtssatze), sondern Innenrechtssatze. Die Qualifizierung als Innenrecht schliesst nicht aus, dass sie u.U. auf das Verhaltnis Staat-Burger, also auf die Aussenbeziehungen, einwirken und somit wenigstens mittelbar eine gewisse Aussenwirkung entfalten. Es ist hier festzustellen, dass dies nicht zu der rechtsdogmatischen Folgerung zwingt, die Verwaltungsvorschriften seinen deshalb dem Aussenrecht zuzurechnen.Daher die herrschende Lehrmeinungen bejaht es, dass die Verwaltungsvorschriften kiene Rechtnormen(Aussenrechtssatze) zu qualifizieren ist. Die Rechtssprechung vertreten die Auffassung, dass den Verwaltungsvorschirften unmittelbar rechtliche Aussenwirkung zukommt, wenn sie die gesetzliche Regelungen erganzend zu konkretisieren hat. Solche Verwaltungsvorschriften sei eine normormkonkretisierende Verwaltungsvorschrift wie gleich in der deutschen Lehrmeinungen verstanden, wahrend die Lehrmeinungen noch umstritten ist. Nach der Auffassung der Rechtssprechung, wenn die Verwaltungsvorschriften auf das Verhaltnis Staat-Burger regelt, dann ist sie Rechtsnormen(Aussenrechtssatze), umgekehrt wenn die Rechtsverordungen verwaltungsinterne regelt, dann ist sie nicht mehr Rechtsnormen, sondern Innenrechtssatze.

KEYWORDS

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