본문 바로가기
  • Home

Die Verschiedenen Arten von Mietverhältnissen in Italienrecht

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 43(3), pp.357-398
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

So,Jae-Seon 1

1경희대학교

Accredited

ABSTRACT

Das neulich geänderte italienlische Mietrecht(1998) ist zwar als Mietvertragssystem nicht nur mit der Vertragsfreiheit, sondern auch mit dem vorherigen bestimmten Vertragssystem eingeführt, aber ist das vor allem durch Standardvertrag entstanden, das von Vermieters- bzw. Mietersgenossenschaft bestimmt ist. Die für die von der gemeinschaftlichen Vereinbarung entstandene Begründung der vertraglichen Verbindung benötigte Methode ist darauf hinzuweisen, dass dies durch den Schutz gegen das zwingende Eingreifen eine Methode zur autonomen Konfliktlösung bzw. zum zukünftig zu erwartenden Rechtssystem bedeutet. Bezüglich der funktionalen Veränderung im heutigen Rechtssystem ist das italienische Mietrecht beachtenswert. Deswegen haben wir die Tendenz des italienischen Mietrechts zu beachten. Insbesondere gibt es in Italien einige Tendenz, das Mietrecht von der Immobilienpolitik streng zu trennen. Unter Berücksichtigung der Aktivität im Immobilienmarkt hat das zwischenzeitliche italienische Mietrecht die strengende Kontrolle über die Miete im Immobilienmietvertrag erleitert. Aber das erleichterte Mietrecht ist ein Ergebnis, das durch das Reform des Mietrecht im Jahre 1978 entstanden ist, so war das als ein freilicher Vertrag ins Gesetzbuch nicht integriert. Hinsichtlich der Regelungstechnik ist das eine Pfropfung und bezüglich dessen Methode ist das auch fraglich, ob das mit dem Verfassungsrecht übereinstimmt, aber durch das geänderte Mietrecht ist der Immobilienmarkt wieder balanciert. Wegen der Fortdauer des Mietersrechts ist die Festigkeit zwischen der Fortdauer und der Begrenzung der Miete gemildert. Nach einigen Auffassungen in italienischen Lehren ist das als eine Rückkehr zum Zivilgesetzbuch angesehen, aber ist das richtig bzw. in sich widerspruchfrei formuliert? In der Mietekontrolle gibt es grundsätzlich eine Beschränkung, so ist das auch ein Ergebnis, das vom tatsächlichen Bedarf im Markt nachgebend entstanden ist. Durch das Recht im Jahre 1992, das zwar aus dem Recht im Jahre 1978 stammt, hat das Recht im Jahre 1998 einige Besonderheiten. Aus diesem Gesichtspunkt soll das Recht im Jahre 1978 eine rechtsgeschichtliche Bedeutung haben. Die Fortdauer des Mietersrechts bzw. die Rückkehr des Immobilien- mietvertrags zum Zivilgesetzbuch bedeutet nicht die Rückkehr zur Besitz- od. Vertragsfreiheit. Daher ist die Geleichstellung der Vollziehung über die Übergabeentscheidung gesetzgeberisch zu berücksichtigen. Zwischen beiden Mietrechten im Jahre 1978 bzw. 1998 gibt es einen großen Unterschied. Wie oben genannt ist, wollte das Recht im Jahre 1978 durch das unmittelbare Eingreifen in den individuellen Vertrag die Mietekontrolle bzw. Fortdauer des Mieterrechts ausführen. Das war die Absicht des Gesetzgebers, dass der Mieter leicht die Mietobjekte erhalten konnte, auch dadurch das Mietverhältnis mehr stabilisiert wurde. Aber durch das gesetzliche Eingreifen war die Gelegenheit zum Erhalten der Mietobjekte weggenommen und schließlich waren die nicht gemieteten Immobilien drastisch zugenommen. Daher ist das Mietrecht im Jahre 1998 ein Ergebnis, das nicht die alte Fassung nachfolgte und systemmatisch sich umgewandelt. Nach dem Mietrecht im Jahre 1998 ist die Miete von den Vertragsbeteiligten selbst entschieden und ist das bestimmte Vertragssystem durch den steuerpolitischen Vorteil gefördert und durch die staatliche Förderung zur Miete konnten die niedrigen Einkommende viel leicht die Mietobjekte erhalten. Zusätzlich kann das Mietrecht auch die Privatautonomie noch beschränken, um die Stabilisierung des Mietverhältnisses zu sichern. Das Vorkaufsrecht ist auch dem Mieter eingeräumt. Die oben genannten Inhälte sind Ansichte des italienischen Gesetzgebers, um die Zusammenhang zwischen dem Mieter und der Mietobjekte stabil und fortdauerlich zu sichern.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.